Eine empfindliche Niederlage vor Gericht musste jetzt der US-Fahrdienst UBER in München einstecken. Das Amtsgericht München hatte UBER in der bayrischen Landeshauptstadt zu 12.800 Euro Strafe verurteilt. Gleichzeitig wurden die bayerischen Geschäftsführer von UBER zu weiteren je 2.750 Euro Geldbuße verdonnert.
Das Urteil pönalisiert insgesamt elf UBER-Fahrten aus dem Zeitraum Juli und August 2014. Wie das Amtsgericht nachgewiesen hatte, führte UBER diese Fahrten durch, ohne eine entsprechende Genehmigung für das entgeltliche Personenbeförderungsgewerbe zu haben. Bereits im Vorjahr wurde über den Fahrdienst in Frankfurt am Main und Düsseldorf ein Fahrverbot erlassen.
UBER sieht sich selbst als "Taxivermittlungszentrale"
UBER sieht sich weiterhin als Taxivermittlungszentrale, das die technischen Innovationen eines Softwareunternehmens anbiete. Entsprechende Verbote und Urteile würden der EU- Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit widersprechen. Aktuell prüft die EU, wie UBER rechtlich einzustufen ist.
Übersättigter Taxler-Markt von Mietwagen-Anbietern bedroht
Auch in Österreich gibt es seit 2014 erhebliche Diskussionen über UBER. Zuletzt gab es rund um Silvester 2015 massive Konsumentenbeschwerden über die Preisgestaltung. Vor allem die gewerblichen Taxler, die ohnehin schon seit Jahren gegen die preisgünstigeren Mietwagen-Anbieter zu kämpfen haben, sehen in UBER eine noch ärgere Bedrohung. Das Urteil wird in der inflationären Branche daher – nicht nur in München – mit großer Freude aufgenommen. Allein in Wien gibt es, glaubt man Szenekennern, rund 1.000 (von insgesamt gut 4.000) Taxis zu viel. Und das noch ganz ohne Mietwagen-Dienste. Ein Wiener Taxilenker bringt es auf den Punkt: "Irgendwie kann ich davon leben, aber nicht wirklich".