Vergangene Woche wurde der Todesfall eines 70-jährigen Patienten bekannt, der in einem Gangbett im Wiener Donauspital an den Folgen eines Herz-Kreislauf-Versagens verstorben war. Kritik an den Verantwortlichen kommt von Ärztekammer und FPÖ.
Gesundheitsstadträtin überfordert
Einmal mehr im Mittelpunkt der Kritik steht die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Wie schon zuvor der Islam-Kindergartenskandal, scheinen die Ressortverantwortliche auch die Spitälermisere und der damit zusammenhängende nunmehrige Todesfall im Donauspital völlig unbeeindruckt zu lassen.
Entsprechende Kritik übt der Wiener Gesundheitssprecher der FPÖ, Wolfgang Seidl, nicht nur an ihr, sondern auch an der Inaktivität der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. Sowohl Pilz, als auch die heillos überforderte SPÖ-Stadträtin würden sich mit Informationen über den schrecklichen Vorfall wie immer vornehm zurückhalten, kritisiert der Gemeinderat das Schweigen der beiden Damen und wirft ihnen eine Vertuschungsmentalität vor.
Als besonders pikant bezeichnet Seidl den Umstand, dass für die zuständige SPÖ-Stadträtin die von den Freiheitlichen seit langem wiederholt angeprangerten Gangbetten mittlerweile nicht nur zum gewohnten Bild in den Spitälern gehören, sondern ihrer Meinung nach sogar "manchmal Sinn machen". Dazu Seidl: „Wenn das die Meinung einer Gesundheitsstadträtin ist, dann ist dieser Posten völlig falsch besetzt“.
Patientenanwältin unternimmt nichts
Schwere Vorwürfe gegen die Patientenanwältin erhebt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Pilz habe auf keine in den letzten Wochen und Monaten bekannt gewordenen Missstände, wie überfüllte Ambulanzen, lange Wartezeiten oder eben Gangbetten reagiert.
Selbst der in der vergangenen Woche bekannt gewordene Fall des am Gang verstorbenen Patienten habe die „Patientenanwältin“ zu keinem Statement veranlasst, so Szekeres. „Für Pilz scheint es nicht wirklich beunruhigend zu sein, wenn Wiener Patienten am Gang versterben, nur weil für sie kein entsprechendes Bett aufzufinden gewesen war“, kritisiert der Mediziner deren beharrliche Inaktivität.