Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Das Schlaraffenland (hier nach Pieter Brueghel) gibt’s für Moslems derzeit nur in der Nacht.

20. Juni 2016 / 10:03 Uhr

Der Fastenmonat Ramadan und seine ganz und gar nicht gesunden Auswirkungen

Im Ramadan, dem Fastenmonat der Mohammedaner, wurde nach deren Tradition der Koran als „Rechtsleitung“ für die Menschen, von wem auch immer, herabgesandt. Deswegen wird von den Anhängern dieser Gemeinschaft in diesem Monat gefastet. Allerdings auf eine sehr spezielle Art und Weise.

Geistige Behinderungen bei Kindern

Während andere Glaubensgemeinschaften in der Fastenzeit auf gewisse Speisen, wie etwa Fleisch, verzichten, darf der Moslem völlern, was das Zeug hält, freilich nur zwischen Einbruch der Dunkelheit und dem ersten Morgengrauen. Während des Tageslichts ist ihm jegliche Zufuhr von Nahrung aber auch Flüssigkeit striktest verboten, selbst wenn der Ramadan (arabisch ?????, der heiße Monat) wie heuer (und auch sonst fast immer) auf die heißeste Jahreszeit fällt, wo zudem in unseren Breiten die Nächte sehr kurz sind.

Dass diese Art des Fastens der Gesundheit kaum zuträglich ist und im Besonderen die Arbeit (z.B. bei Taxifahrern, Bauarbeitern, Wachdiensten) durch die zu erwartende Dehydration während des Tages (und die Völlerei in der Nacht) stark leidet, ist längst wissenschaftlich bewiesen. Ebenso, dass sich bei schwangeren Musliminnen – obwohl diese vom Fasten ausgenommen wären, sich aber so gut wie nie dieses Gebotes besinnen – das Geburtsgewicht des Kindes reduziert und die Schwangerschaft teilweise erheblich verkürzt wird. Die Folge sind dann oft körperliche und auch in höchstem Maße geistige Behinderungen des Kindes.

Vermehrte Gewaltakte im Ramadan

Zusätzlich zur Tagesenthaltsamkeit wird der fastende Mohammedaner dazu angehalten, üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art zu vermeiden. Was allerdings scheinbar nicht verboten ist, sind Gewaltakte jeglicher Art, die sich insbesonders im Ramadan gegenüber Nichtmoslems stark häufen. Dass etwa in islamischen Ländern selbst Christen oder andere Ketzer die Regeln des Ramadans einhalten müssen und in der Öffentlichkeit ebenso weder trinken, essen oder rauchen dürfen (und bei Zuwiderhandlung schwer bestraft werden), ist nach dem Selbstverständnis der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam sowieso klar, weil dort eindeutig festgelegt ist, dass Menschenrechte nur für jene gelten können, die sich an der Scharia, dem einzig gültigen islamischen Gesetz, orientieren.

Besonderer Dienst für Allah

Deswegen dürfte es auch ein besonderes Anliegen mancher besonders tiefgläubiger Moslems sein, gerade im Ramadan Allah in spezieller Weise zu dienen, was etwa in den Lüneburger Nachrichten, die sich auf die französische Nachrichtenagentur AFP berufen, nachzulesen wäre. Dort formuliert man es zwar so, dass ein „geistig Verwirrter“ in Rennes auf eine Frau eingestochen und diese verletzt habe. Als Begründung gab der Attentäter, der bereits in der Psychiatrie gewesen sein soll, an, dass eine Stimme ein Opfer für den Ramadan gefordert habe.

Psychiater sollten einmal den Koran lesen

Ob man allerdings auch den Attentätern in Tel Aviv oder dem afghanisch-stämmigen Massenmörder von Orlando/Florida im Nachhinein genauso leicht eine Geisteskrankheit attestieren wird, sei einmal dahingestellt. Jedenfalls macht man es sich immer wieder fürchterlich einfach, wenn man moslemischen Attentätern (siehe Beispiel Graz) mit psychiatrischen Argumenten kommt. Empfehlenswerter wäre es für Psychiater, einmal den Koran zu lesen, denn dort wird nicht lange gefackelt, wenn es darum geht, wie ein Islam-Gläubiger mit Ungläubigen umzugehen hat. Und dass sich der Ramadan dazu besonders eignet, liegt wohl einerseits in der besonderen Bedeutung des Monats, aber auch andrerseits darin, dass Flüssigkeitsentzug während heißer Tage das Gehirn schwächt und dadurch die Hemmschwelle radikal senkt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

19.

Apr

14:48 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link