Für viele Einwanderer, nicht nur in Österreich, gilt einfach die Prämisse, Staatsbürgerschaft „ja“, Integration „nein“. Denn wo käme man dahin, wenn man sich an der Kultur der "Kuffar" orientiere und deren Gesetze einhielte.
Schwimmunterricht aus religiösen Gründen verweigert
Allerdings ist ein Fall, der sich bereits voriges Jahr zutrug, aber erst jetzt bekannt wurde, ein Beispiel dafür, dass es auch anders gehen kann. Im Kanton Basel-Stadt verweigerte man zwei muslimischen Mädchen (12 und 14 Jahre) die Einbürgerung in die Schweiz, weil diese aus religiösen Gründen weder am Schwimmunterricht noch an den Klassenlagern teilnehmen wollten.
Schwimmunterricht ist Teil der Schulpflicht
Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, wird vom Regionaljournal Basel so zitiert:
Jugendliche, die sich im Kanton Basel-Stadt einbürgern lassen wollen, müssen die Schulpflicht erfüllen. Das Migrationsamt erkundige sich daher bei den Schulen, ob dies der Fall ist. Schwimmunterricht und Schullager sind Teil der Schulpflicht.
Deutschkenntnisse für Integration zu wenig
Weiters spielt es für ihn keine Rolle, ob diese Mädchen gut Deutsch sprechen, denn wer die Schulpflicht nicht erfüllt, stellt sich bewusst gegen die geltende Rechtsordnung und hat daher kein Recht auf Einbürgerung. Denn eine Nichtteilnahme am Schulunterricht, sei ein Anzeichen für eine schlechte Integration.
Obwohl es sich bei dieser Entscheidung vorerst um einen Präzedenzfall handelt, geht Stefan Wehrle davon aus, dass die Einbürgerungskommission in ähnlichen Fällen gleich entscheiden wird.
56 Staaten zur Auswahl
Offensichtlich gedenkt die Schweiz nicht mehr, sich ununterbrochen von mohammedanischen Kulturbereicherern auf der Nase herumtanzen zu lassen. Das sollte sich eigentlich ebenso Österreich zu Herzen nehmen. Denn wer glaubt, nach seinen kulturellen Vorstellungen leben zu müssen, hat als Mohammedaner immerhin unter 56 Staaten der Welt die Auswahl, in denen der Islam Staatsreligion ist und Schwimmunterricht wohl nicht gefordert wird.