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Der Verfassungsgerichtshof hebt die Stichwahl in ganz Österreich auf.

1. Juli 2016 / 12:04 Uhr

Verfassungsgerichtshof entschied: Stichwahl wird wiederholt!

Nun ist es fix: Die Stichwahl der Bundespräsidentschaftwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander van der Bellen wird wiederholt, das entschied heute der Verfassungsgerichtshof. Somit war die Wahlanfechtung der FPÖ aufgrund von massiven Unregelmäßigkeiten und dem Verdacht auf Manipulation erfolgreich.

Anfechtung wird stattgegeben, Wahl in ganz Österreich wiederholt

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger eröffnete mit den Worten: "Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie, dieses Fundament muss funktionstüchtig gehalten werden."

Die Begründung für die Wiederholung folgt nun. Bei der Briefwahl sei es vor allem zu einem "Spannungsverhältnis" gekommen. Auch eine nachvollziehbare Zuordnung der Stimmen bei einigen Fällen konnte nicht gegeben werden, die Formalvorschriften wurden nicht eingehalten. Wahlbehörden, die unsachgemäß ausgezählt haben, nimmt Holzinger in Schutz. Man müsse vor allem die Beisitzer zukünftig besser schulen, um die Attraktivität dieser freiwilligen Leistung zu erhöhen. Zudem müssen die Wahlbeisitzer rechtzeitig über alle Amtshandlungen rund um die Wahl und Auszählung informiert werden. Ein „bloßer Hinweis“ reiche nicht.

Die Beurteilung der eingelangten Wahlkarten ist der Wahlbehörde als Kollegium vorbehalten. Wahlleiter dürfen dies nicht alleine machen.

Holzinger beurteilt nun die einzelnen überprüften Wahlbezirke.

Voraussetzung ist Möglichkeit der Wahlbeeinflussung

Die Voraussetzung, dass das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte, ist für den VfGH erfüllt, da die Möglichkeit alleine reicht, um die Wahl zu wiederholen. Holzinger dazu: „Auch in einer stabilen Demokratie sichert die genaue Einhaltung der Wahlvorschriften das Vertrauen der Bürger in die Demokratie.“

Knapp 78.000 rechtswidrige Stimmen

77.926 Stimmen wurden von Rechtswidrigkeiten erfasst, die theoretisch allein Hofer oder Van der Bellen zufallen hätten können. Somit hätte auch Norbert Hofer die Stichwahl gewinnen können. Dies gilt für den VfGH als weitere Begründung für die Annullierung der Stichwahl.

Die alleinige Aufhebung der Briefwahl wäre nicht möglich, da diese nicht in einem eigenen Wahlsprengel festgelegt ist.

Auch die systematische Weitergabe von Teilwahlergebnissen, etwa durch die APA, und die Weitergabe an Dritte wird vom VfGH als potenziell wahlbeeinflussend gewertet.

Verfahren war "Herausforderung" für VfGH

Der neue Wahltag ist nun von der Bundesregierung auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag festzusetzen. Holzinger beendete seine Rede mit dem Verweis, dass dieses Verfahren einzigartig in der hundertjährigen Geschichte der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit sei.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) verkündete, es sei wichtig, dass sich Fehler, Unregelmäßigkeiten und Schlampereien nie wieder wiederholen können. Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) akzeptiert das Ergebnis des VfGH und wünscht sich einen kurzen, von Emotionen freien Wahlkampf. Er betonte auch, dass es das gute Recht der FPÖ war, die Wahl anzufechten.

Fischer sieht Schlampereien "positiv"

Noch-Bundespräsident Heinz Fischer hofft, dass die Österreicher die Wahlannullierung letzlich positiv sehen werden und sich sagen: "Da ist gepatzt worden und das wird nun korrigiert." Den beiden Kandidaten Hofer und Van der Bellen rät Fischer, sich fair, einigermaßen prononciert und ausgewogen zu verhalten. Eine drohende Staatskrise und einen Verlust an Vertrauen in die Demokratie, sieht er nicht.

Hofer: Erhebliche Verfehlungen

Norbert Hofer nahm ebenfalls Stellung zur Aufhebung der Stichwahl. Für Hofer gab es erhebliche Verfehlungen, die Raum für Manipulationen gegeben hätten. Zudem verwies der FPÖ-Kandidat auf die „sehr, sehr wichtige Aufgabe“ der Wahlbeisitzer. Diesen müsse man die nötige Unterstützung geben. Norbert Hofer übernimmt als einer von drei Nationalratspräsidenten nun vorübergehend das Amt des Präsidenten, nachdem Fischer kommende Woche ausscheidet.

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