Die Wahlwiederholung sorgt in SPÖ-Kreisen für Unmut

6. Juli 2016 / 10:00 Uhr

Bundesregierung legt Termin für die Wiederholung der Bundespräsidentschafts-Stichwahl auf den 2. Oktober fest

Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner gaben im gestrigen Pressefoyer nach dem Ministerrat bekannt, dass die Bundesregierung den 2. Oktober als Termin für die Wahlwiederholung festgelegt hat. Innenminister Wolfgang Sobotka hatte dem Gremium zuvor diesen Termin vorgeschlagen. Zur endgültigen Fixierung des Wahltermins muss formal noch der Hauptausschuss des Nationalrates seine Zustimmung erteilen.

Verfassungsgerichtshof gab Wahlanfechtung der FPÖ statt

Notwendig geworden ist der neuerliche Wahltermin, da der Verfassungsgerichtshof die Voraussetzung, dass das Wahlergebnis durch Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung beeinflusst werden konnte, als erfüllt angesehen hat. 77.926 Stimmen aus 14 Bezirken waren, wie die mündliche Verhandlung ergab von Rechtswidrigkeiten betroffen. Diese hätten theoretisch allein Hofer oder Van der Bellen zufallen können. Darüber hinaus hatte die FPÖ in ihrer Anfechtung noch Gesetzesverstöße in weiteren rund siebzig Bezirken moniert, auf deren genaue Klärung der VfGH jedoch verzichtete.

Kritik von rotem Politpensionär

Keine Freude mit der Wahlwiederholung hat man bei den Sozialdemokraten. Gerät doch dadurch der schon sicher geglaubte Sieg ihres Wunschkandidaten Van der Bellen in Gefahr. Anlässlich der Bekanntgabe des Wahltermins übt der rote Politpensionär und SPÖ-Seniorenchef Karl Blecha scharfe Kritik am Erkenntnis der Verfassungsrichter. In einer Aussendung bezeichnet er den Spruch der Höchstrichter als "falsch" und "weltfremd". Es gebe keine Hinweise, dass es tatsächlich zu Rechtswidrigkeiten und Manipulationen gekommen sei. Die neuerliche Stichwahl würde nur Öl in die schwelende Glut der Politikverdrossenheit gießen. 

Zumindest 50 Prozent der Wähler sehen das wohl anders. Zumal es gar nicht Aufgabe der Verfassungsrichter war, Manipulationen nachzuweisen. Vielmehr ging es um die Bewertung von Verstößen gegen die Wahlordnung beim Auszählen der Briefwahlstimmen, die der Verfassungsgerichtshof als erwiesen und ergebnisbeeinflussend ansah. Wie unzensuriert.at aktuell berichtet, liegen jedoch zahlreiche Hinweise auf Manipulationen vor, die vom VfGH jedoch gar nicht geprüft wurden.

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