Nun ist das Zika-Virus auch in Österreich aktiv. Wie die zuständige Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser auf eine Anfrage der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein bekanntgab, sind bis zum 15. Juli 2016 insgesamt zehn Zika-Fälle registriert worden:
Importierte Fälle von Zika-Virus-Infektionen sind in Österreich wahrscheinlich (Stand 15. Juli 2016 zehn importierte Fälle). Nachdem das Vorkommen von Aedes albopictus auch in Österreich, wenngleich vereinzelt, nachgewiesen werden konnte und diese Spezies ein potentieller Vektor für die Übertragung des Zika-Virus ist, wären auf längere Sicht die grundsätzlichen Voraussetzungen gegeben, dass das Zika-Virus autochthon auch in Österreich übertragen werden könnte.
Oberhauser musste auf Druck der FPÖ die Gesetzeslage ändern
Die FPÖ hat vor dieser Entwicklung bereits im Frühjahr 2016 vielfach gewarnt und auch entsprechende Initiativen gesetzt. Oberhauser erwähnt daher auch die als Reaktion verabschiedete Novellierung des Epidemiegesetzes in Sachen Zika-Virus:
Mit BGBl. I Nr. 63/2016 wurden daher in § 1 Epidemiegesetz Erkrankungs- und Todesfälle an Zika-Virus-Infektionen meldepflichtig gemacht. Dadurch kann eine Basisdatenlage geschaffen werden, um das wahre Ausmaß der eingeschleppten Fälle zu erfassen und das Risiko einer Übertragung reduzieren zu können.
Eine entsprechende Gesetzesinitiative von FPÖ-Gesundheitssprecherin Belakowitsch-Jenewein bildete im Vorfeld die Grundlage für diese Novellierung.