Nachdem die Wehrpflicht in Deutschland 2010 ausgesetzt worden ist, begann 2012 eine Neuausrichtung der Deutschen Bundeswehr. Nunmehr ist ein freiwilliger Wehrdienst für die Dauer von mindestens 7 bis maximal 23 Monaten möglich. Diese Soldaten sind jedoch keine Zeitsoldaten (diese müssen sich über 24 Monate hinaus verpflichten) und werden nicht vereidigt. Freiwillige Wehrdiener werden nach dem derzeitigen Soldatengesetz keiner Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Diese gibt es nur nach einer Anstellung als Zeitsoldat. Dies soll sich 2017 ändern.
64 Islamisten ausgeforscht
Grund dafür ist, dass hunderte Soldaten unter Extremismus-Verdacht stehen. Wie die Welt am Sonntag berichtet, prüfte der Militärische Abwehrdienst (MAD) mehr als dreihundert extremistische Verdachtsfälle und kam zu folgendem Ergebnis. 64 Personen stehen unter Islamismusverdacht, 268 sollen Rechtsextreme und 6 Linksextreme sein.
Demnächst plant die Bundeswehr alle Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst durch den MAD überprüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk soll auf jene Rekruten gerichtet werden, die sich nur für eine kurze Zeitspanne verpflichten lassen wollen. So sollen potentielle Terroristen, Extremisten und sonstige Kriminelle bereits im Vorfeld herausgefiltert werden.
Der Entwurf zur Änderung des Soldatengesetzes soll kommende Woche im Bundeskabinett beschlossen werden und die neue Regelung im Juli 2017 in Kraft treten.
Islamische Terroristen könnten erworbene Fähigkeiten nützen
Diese Gesetzesänderung wird laut einem Dokument, das der Welt am Sonntag vorliegt, damit begründet, dass die Bundeswehr „im Rahmen ihres Auftrags alle Soldatinnen und Soldaten in Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen“ ausbildet und dass daher Terroristen „diese bei der Bundeswehr erworbenen Fähigkeiten nutzen“ könnten, „um gut vorbereitete Gewalttaten im In- oder Ausland zu verüben“. Auch gebe es Hinweise, wonach Islamisten versuchen, „sogenannte Kurzzeitdiener in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine solche Ausbildung erhalten“.
Ebenso seien auch Angriffe von extremistischen Soldaten auf eigene Kameraden denkbar. Und gewarnt wird auch, dass „Gefahren durch solche Täterinnen und Täter auch im Inland und außerhalb von Einrichtungen der Bundeswehr nicht auszuschließen“ sind.