Die Bundesrepublik Deutschland war nicht in der Lage, die Besucher des Weihnachtsmarktes in Berlin vor dem Attentäter zu schützen – und zahlt den Opfern auch keine Entschädigung. Zumindest wäre das laut Gesetz so. Wie der Spiegel berichtet, bekommen die Opfer und Angehörigen nichts, weil der Angriff mit einem Lkw erfolgte.
Absurdes spezielles Opfergesetz
Was absurd und völlig ungerecht klingt, ist in einem speziellen Opfergesetz festgeschrieben. In Paragraph 1, Absatz 11 heißt es nämlich:
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers verursacht worden sind.
"Fatale Lücken" im Opferentschädigungsgesetz
Weil die Tatwaffe also ein Lastkraftwagen war, fallen die Opfer des Anschlages in Berlin nicht unter ein Gesetz, das Hilfe sichert? Darf denn das wahr sein? Diesen Zustand kritisierte Roland Weber, Opferbeauftragter des Landes Berlin, gegenüber der Berliner Morgenpost scharf. Eigentlich sei das Opferentschädigungsgesetz (OEG) prädestiniert, Opfern und Angehörigen zu helfen, so Weber in der Morgenpost, doch es gebe "fatale Lücken". Weber:
Es ist ein Unding, dass ausgerechnet den Opfern und Angehörigen der Opfer dieses terroristischen Anschlages nach dem OEG nicht in der gebotenen Weise geholfen werden kann.
Unterstützung nur für Angehörige des polnischen Lkw-Fahrers
Im aktuellen Fall könnten nach dem OEG, so Weber in der Morgenpost, nur die Angehörigen des ermordeten polnischen Lkw-Fahrers unterstützt werden, weil dieser ja nicht überrollt, sondern erschossen wurde. Kritik von Weber:
Das zeigt sehr deutlich, wie absurd dieses Gesetz an diesem Punkt ist.
Bisher hat der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin zwölf Todesopfer gefordert. Von den 48 Verletzten sind 14 weiterhin schwer verletzt, zum Teil befinden sie sich in kritischem Zustand. Der mutmaßliche Attentäter Anis Amir wurde, wie unzensuriert.at berichtete, in Mailand bei einer Routinekontrolle von Polizisten erschossen.
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