2017 wird die von der Bundesregierung vereinbarte Obergrenze für Asylanträge voraussichtlich erreicht werden. Dieses Jahr hat man sich noch durch Zahlentricksereien knapp ins Ziel gerettet.
Obergrenze wird 2017 sicher erreicht
Im kommenden Jahr gilt eine Obergrenze von maximal 35.000 zugelassenen Asylanträgen. Von diesem Kontigent sei voraussichtlich bereits ein erheblicher Teil verbraucht, berichtete Innenminister Sobotka im Ö1- Morgenjournal. Der Minister schätzt den verbleibenden Polster auf 20.000 bis 23.000. Damit scheint es wahrscheinlich, dass 2017 die Obergrenze erreicht wird.
Folglich müsste dann die von der Bundesregierung vereinbarte Notverordnung in Kraft treten. Die Zulassung zum Asylverfahren würde damit erschwert. Über die genauen Maßnahmen konnte oder wollte der Innenminister keine Aussagen machen. Angedacht ist, Asylwerber in Drittstaaten zu parken, bis sie in Österreich einen Antrag stellen können.
14.000 „Dublinfälle“ noch nicht bearbeitet
Ein Teil des Asyl-Überhangs aus diesem Jahr entfällt auf die sogenannten Dublinfälle. Das sind Asylwerber, die über einen anderen EU-Staat nach Österreich eingereist sind und dorthin eigentlich wieder zurückkehren müssten. Dieses Jahr konnten rund 14.000 Anträge von den Asylbehörden nicht abgearbeitet werden, so Sobotka. Er erwartet, dass trotz der Rückführungsregelung ein großer Teil zum Asylverfahren in Österreich zugelassen wird.
Verlängerung der Grenzkontrollen offen
Noch nicht entschieden ist, ob die Kontrolle der österreichischen Grenze fortgeführt wird. Von der EU offiziell genehmigt sind die Grenzkontrollen bis Mitte Februar nächsten Jahres. Darüber, ob die Bundesregierung um eine Verlängerung ansucht, wird nach einer Ende Jänner stattfindenden Evaluierung entschieden.
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