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Selbst Flüchtlinge, die rechtskräftig abgeschoben werden müssten, dürfen in Brandenburg bleiben, wenn sie Opfer “rechter Gewalt” geworden sind (Symbolfoto).

6. Jänner 2017 / 17:46 Uhr

Dubioser Erlass in Brandenburg: Keine Abschiebung für Illegale, die Opfer rechter Gewalt wurden

Ein Landtagsbeschluss im deutschen Brandenburg sorgt für Kopfschütteln. Brandenburg schiebt als erstes Bundesland nicht akzeptierte Flüchtlinge, die Opfer rechter Gewalt geworden sein sollen, nicht mehr ab, berichtet die Welt. Ein im Internet veröffentlichter, „ermessenslenkender Erlass“ fordert die zuständigen Ausländerbehörden auf, ihre "Spielräume" entsprechend zu nutzen.

Wiedergutmachung für illegale Flüchtlinge

In dem Schreiben heißt es, mit dem Bleiberecht könnten die Opfer eine Wiedergutmachung erfahren. Ihnen solle zudem Sicherheit und Schutz geboten werden. Das Land habe auch ein öffentliches Interesse daran, einem mutmaßlichen Täter zu verdeutlichen, dass seinem Opfer Gerechtigkeit widerfahre und das Gegenteil dessen erreicht werde, was der Täter beabsichtigt habe, schreibt die Welt.

Abschiebung aussetzen, bis Ermittlungen abgeschlossen sind

Für das Bleiberecht „muss der Straftat ein gewisses Gewicht zukommen“, so der Erlass. Es müsse ein dringender Verdacht vorliegen. Bis zum Abschluss von Ermittlungs- und Strafverfahren sei die Abschiebung auszusetzen. Die Abgeordnete Inka Gossmann-Reetz, in der SPD-Fraktion für die Bekämpfung von Rechtsextremismus zuständig, wies darauf hin, dass die Zahl rechter Gewaltstraftaten 2015 im Vergleich zu 2014 um mehr als 23 Prozent angestiegen sei.

AfD übt Kritik an neuerlicher Abschiebe-Bremse

Auch 2016 verzeichnete die Polizei eine neue Rekordzahl bei rechtsextremen Straftaten. Die Polizei gehe nach vorläufigen Zahlen von einem Anstieg um 20 Prozent aus. Kritik kam von der AfD-Fraktion. Der Erlass der rot-roten Landesregierung stehe im Gegensatz zur aktuellen Diskussion über schnellere Abschiebungen, erklärte der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Jung.

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