Es vergeht kaum ein Tag, wo nicht junge, männliche Angehörige einer bestimmten Nation in den Verdacht geraten, Sexualverbrechen begangen zu haben.
Diesmal stehen schon wieder afghanische Asylwerber im Mittelpunkt einer Sexualstraftat, die ihnen zur Last gelegt wird. Wie aus der Strafanzeige einer 24-jährigen Niederösterreicherin zu entnehmen ist, sollen zwei Afghanen (24 und 19 Jahre) über sie hergefallen sein und sie vergewaltigt haben. Ein dritter Landsmann agierte dabei als Zuschauer.
Naivität oder Krankheit? Opfer ließ Täter in die Wohnung
Zu der Vergewaltigung sei es, laut Anzeige der 24-Jährigen, in der Wohnung eines Bekannten in der niederösterreichischen Marktgemeinde Brunn am Gebirge gekommen. Die Frau, eine österreichische Staatsbürgerin, die laut Krone besachwaltert sein soll, dürfe einen der Sexttäter gekannt und ihn mit seinen Landsleuten deswegen in die Wohnung gelassen haben. Dort wurde ihre möglicherweise zu erkennende Behinderung von den Afghanen ausgenützt und sie dann, ihrer Anzeige nach, aufs Brutalste missbraucht.
Die afghanischen Tatverdächtigen konnten laut Polizei rasch ausgeforscht werden.
Afghanen bestreiten natürlich Vergewaltigung
Allerdings bestreiten jungen Afghanen die Tat vehement und gaben bei der polizeilichen Ersteinvernahme zu Protokoll gaben, dass es sich um „freiwilligen Sex“ gehandelt haben soll. Die zwei Hauptverdächtigen, die sich an der Frau vergangen haben sollen, wurden vorläufig festgenommen und werden nun von der für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die für den brisanten Fall zuständig ist, eingehend zur Sache verhört.
Bislang freilich blieben die beiden der Vergewaltigung verdächtigten Afghanen sowie der „unbeteiligte“ Zuschauer bisher bei der Aussage, dass es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt habe. Somit steht Aussage gegen Aussage.
Besondere Brisanz durch mögliche Behinderung des Opfers
Was freilich diesem Fall eine besondere Brisanz gibt, ist die von der Krone erwähnte Besachwaltung des Sex-Opfers. Denn es steht zu befürchten, dass es einem die Afghanen vertretenden Anwalt gelingen könnte, die Glaubwürdigkeit der 24-Jährigen in Frage zu stellen, die Afghanen somit völlig unbehelligt davonkommen und in weiterer Folge mit einer Aufenthaltsberechtigung und a la longue mit der Staatsbürgerschaft belohnt werden.