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Wenn Schimmel ein Gebäude des Wilheminenspitals befällt, ist das für die Gesundheitsministerin nicht von Interesse.

19. Jänner 2017 / 15:00 Uhr

Gesundheitsministerin Oberhauser ignoriert Hygieneproblem im Wilhelminenspital

Schimmelbefall und damit ein massives Hygieneproblem in einer Krankenanstalt ist für die zuständige Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) kein Problem, zumindest wenn es sich um ein Spital des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) handelt.  

Oberhauser will nicht zuständig sein

Genossin Oberhauser erklärte sich beim konkreten Fall des Schimmelbefalls eines Gebäudes des Wiener Wilheminenspitals und einer dadurch verzögerten Inbetriebnahme eines Operationssaales einfach nicht für zuständig.

Dies sei Ländersache, wie die rote Gesundheitsministerin wortreich in einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein ausführte:

(…) Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten fallen gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG in die Kompetenz des Bundes lediglich hinsichtlich der Gesetzgebung über die Grundsätze, die Erlassung der Ausführungsgesetze und insbesondere deren Vollziehung ist ausschließlich Sache der Länder. Die vorliegende Anfrage fällt daher nicht in meine Zuständigkeit und ist somit vom Interpellationsrecht nicht erfasst. (…)

Krankenanstaltengesetz des Bundes regelt aber Krankenhaushygiene

Offensichtlich ging hier mit der SPÖ-Ministerin der Kadavergehorsam durch, der seit Jahren einen Schutzmantel-Auftrag über die nun zurückgetretene Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely und den KAV auf Bundes- und Landesebene gebot. Dabei regelt das Krankenanstaltengesetz des Bundes, das Oberhauser zu vollziehen hat, ganz klar die Angelegenheiten der Krankenanstalten-Hygiene und deren Organisation, wie § 8a des einschlägigen Gesetzes zeigt:

(…) Für jede Krankenanstalt ist ein Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie (Krankenhaushygieniker) oder ein sonst fachlich geeigneter, zur selbständigen Berufsausübung berechtigter Arzt (Hygienebeauftragter) zur Wahrung der Belange der Hygiene zu bestellen. (…)

(…) In bettenführenden Krankenanstalten ist ein Hygieneteam zu bilden, dem der Krankenhaushygieniker bzw. der Hygienebeauftragte, die Hygienefachkraft und weitere für Belange der Hygiene bestellte Angehörige des ärztlichen und des nichtärztlichen Dienstes der Krankenanstalt angehören. (…)

(…) Zu den Aufgaben des Hygieneteams gehören alle Maßnahmen, die der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und der Gesunderhaltung dienen. Zur Durchführung dieser Aufgaben hat das Hygieneteam einen Hygieneplan zu erstellen. (…)

(…) Das Hygieneteam ist auch bei allen Planungen für Neu-, Zu- und Umbauten und bei der Anschaffung von Geräten und Gütern, durch die eine Infektionsgefahr entstehen kann, beizuziehen. Das Hygieneteam hat darüber hinaus alle für die Wahrung der Hygiene wichtigen Angelegenheiten zu beraten und entsprechende Vorschläge zu beschließen. Diese sind schriftlich an die jeweils für die Umsetzung Verantwortlichen der Krankenanstalt weiterzuleiten. (…)

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