Man hat sie im Land und kann sie angeblich nicht mehr loswerden, weil die Heimatländer sich weigern, ihre eigenen Staatsbürger zurückzunehmen.
Amtsbekannt und vorbestraft – keine Abschiebung möglich
Nun stand ein 38-jähriger Pakistani, der bereits amtsbekannt und vorbestraft war, aber aus obigen Gründen aus Deutschland nicht entfernt werden konnte, in Zwickau (Sachsen) vor Gericht, weil er eine angehende Medizinstudentin brutal vergewaltigt hatte und zusätzlich die junge Frau vorsätzlich mit Hepatitis-C anstecken wollte.
Vergewaltigung und versuchte Körperverletzung mit Hepatitis C
Wie die Bild-Zeitung berichtete, überfiel der Hepatitis-C-kranke Quaisar S. im vergangenen Juli die 19-jährige Studentin in einer Spielhalle, wo sie sich als Mitarbeiterin Geld für ihr Studium verdiente. Die junge Frau war alleine im Lokal, als der Pakistani hereinkam und sie sofort in einen Nebenraum drängte. Dort schlug er mit aller Gewalt auf die Kellnerin ein, vergewaltigte sie und biss ihr in die Wange und mehrmals in die Lippen, um, wie auch das Gericht feststellte, die junge Frau bewusst mit der höchst ansteckenden, gefährlichen und schwer behandelbaren Leberkrankheit Hepatitis-C anzustecken.
Freude über Terroranschläge
Zwar floh der pakistanische Täter sofort nach seiner abscheulichen Tat, doch wurde er durch Überwachungskameras gefilmt und konnte bald identifiziert und am Tag danach festgenommen werden, weil er in Zwickau polizeibekannt war. Unter anderem hatte er eine Vorstrafe, weil er am Tag der mohammedanischen Terroranschläge in Brüssel (22. März 2016) mit einer Schreckschusspistole „aus Freude“ über 32 Todesopfer und mehr als 300 teils schwer Verletze auf einer Straße in Zwickau in die Luft geschossen hatte.
Das Zwickauer Amtsgericht verurteilte den Pakistani nun letzten Donnerstag zu einer angesichts des abscheulichen Verbrechens äußerst milden Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.
Politiker tragen Mitschuld – vor Gericht stehen sie deswegen nie
Wenigstens erfuhr die junge Frau etwa ein halbes Jahr nach der Vergewaltigung, dass sie nicht mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden ist. Allerdings ist es ihr nach diesem unfassbaren Martyrium noch immer nicht möglich, ihr Medizinstudium fortzusetzen.
Dass freilich jene Politiker, die sich von Ländern wie Pakistan brüskieren lassen und es nicht schaffen (wollen?), Verbrecher wie Quaisar S. abzuschieben, eine Mitschuld an dieser fürchterlichen Tat tragen, sollte endlich thematisiert werden.
Doch vor Gericht werden diese Politiker deswegen wohl niemals stehen.