Am 11. Jänner stand ein 23-jähriger Ghanese vor Gericht. Zur Last gelegt wurde ihm Vergewaltigung. Sein Opfer: Ein 15-jähriges Mädchen.
Afrikaner fiel über wehrloses Mädchen her
Der AfD-Abgeordnete Andreas Laasch berichtet von einem Vergewaltigungsprozess am Landgericht Duisburg gegen einen 23-jährigen Ghanesen, der 2016 als „Flüchtling“ in Deutschland eingereist war. Bevor er nach Deutschland „geflüchtet“ war, hatte er sich bereits seit 2008 in Italien aufgehalten. Nur wenige Monate nach seiner Einreise in Deutschland war der Afrikaner im August des Vorjahres über ein 15-jähriges Mädchen hergefallen und hatte es brutal vergewaltigt. Seither ist sein Opfer in psychologischer Behandlung.
Richter und Staatsanwalt spielen Strafverteidiger
Was der Politiker zu berichten hat, wirft ein bezeichnendes Licht auf die deutsche Rechtssprechung, die nur Verständnis für die Täter, aber nicht für die Opfer zu haben scheint. Insbesondere, wenn es sich bei den Tätern um Migranten bzw. „Schutzsuchende“ handelt.
So versuchten Richter und Staatsanwalt, Entlastungsgründe zu konstruieren, um eine möglichst milde Strafe begründen zu können. Laasch berichtet, dass der Richter Zeugen auffallend oft befragte, ob ihnen vielleicht aufgefallen sei, dass der Angeklagte betrunken gewirkt habe oder unter Drogeneinfluss gestanden haben könnte. Und der Staatsanwalt versuchte den Angeklagten mit dem Versprechen, die Strafe um ein Drittel zu reduzieren, zu einem Geständnis zu bewegen. Dies, obwohl die Beweislast ohnehin erdrückend gewesen war. Offiziell wollte das Gericht dem Opfer eine Aussage ersparen.
Richterliche Strenge nur gegenüber Prozessbeobachtern
Als die Sprache auf das angeblich so schwere Schicksal und sogar diverse Erkrankungen des Ghanesen kam, sorgte dies bei den anwesenden Prozessbeobachtern für Grinsen und Kopfschütteln. Dafür hatte der Richter allerdings so gar kein Verständnis und drohte, den Saal räumen zu lassen.
Ausländer „haftempfindlich“
Aufgrund des Geständnisses (dieses erfolgte wie erwähnt erst, als die Beweislast ohnehin erdrückend war und dem Angeklagten eine Reduzierung der Strafe versprochen worden war) forderte der Staatsanwalt lediglich eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, dem sich der Richter bei der Bemessung der Strafe letztendlich anschloss. Dies lag laut Laasch nur knapp über der Mindeststrafe von zwei Jahren.
Begründet wurde die milde Strafe neben dem Geständnis mit der Unbescholtenheit des Angeklagten und einer vermutlichen Alkoholisierung. Zudem seien Ausländer durch ihre "Haftempfindlichkeit" besonders gefährdet, so der Richter, der sein Urteil „im Namen des Volkes“ verkündete.