230.000 Euro hat die Organisation von acht Vorträgen der Wiener Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ) bei den Wiener Volkshochschulen gekostet. Darüber hat 2014 die Kronen Zeitung und danach auch unzensuriert.at berichtet. Was daran so teuer war, ist bis heute ungeklärt. Nur kleinere Beträge, etwa für die Tontechnik, wurden offengelegt. Die Krone zog sogar Vergleiche mit den Abendgagen von Showstars wie Heino oder Helene Fischer.
Ein weiteres Beispiel für Geldverschwendung in Wien
Unzensuriert.at nahm auf die Affäre 2017 in einem anderen Artikel Bezug, in dem es um Brauners Wiener SPÖ-Genossin Tanja Wehsely ging und um die von ihr geforderte Subvention in der Höhe von mehr als einen halben Million Euro für einen Verein, in dem sie selbst stellvertretende Vorsitzende ist.
Unzensuriert.at erinnerte in diesem Zusammenhang an andere unerwartet teure Projekte im Umfeld der Wiener SPÖ, darunter auch die Brauner-Reden in den Volkshochschulen. Der letzte Absatz des Artikels lautete:
230.000-Euro-Gage für SP-Stadträtin Brauner
Wenn schon die SPÖ-Finanzstadträtin Renate Brauner den Hals nicht voll zu kriegen scheint, braucht man sich über diese Entwicklung nicht zu wundern. Während die Schulden der Stadt auf sechs Milliarden Euro steigen, schämt sie sich nicht, für acht Vorträge bei den von der Stadt Wien mit Millionenbeträgen geförderten Volkshochschulen 230.000 Euro Gage zu kassieren.
In diesem Text haben wir auf den ursprünglichen Artikel aus 2014 verlinkt, in dem der Sachverhalt genau erläutert wird.
Brauner klagt unzensuriert.at wegen übler Nachrede
Renate Brauner hat unzensuriert.at nun auf Entschädigung und Urteilsveröffentlichung wegen übler Nachrede geklagt, worüber wir die Leser aktuell auf unserer Startseite und in einer Mitteilung gemäß Mediengesetz informieren. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens stellen wir klar, dass wir nicht behaupten wollten, dass Brauner persönlich das Geld als Gage kassiert habe, und widerrufen dies hiermit ausdrücklich. Den Artikel über Tanja Wehsely und ihren Verein haben wir unmittelbar nach Eingang der Klage um die oben zitierte Passage gekürzt.
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