Als 17-jähriger unbegleiteter Flüchtling aus Afghanistan gab sich der mutmaßliche Mörder einer Freiburger Medizinstudentin aus. Nach medizinischen Untersuchungen ist sein Altersschwindel nun aufgeflogen.
Verdächtiger weit über 20 Jahre alt
Der afghanische Asylwerber wird sich wohl vor einem Erwachsenengericht für den Mord an der 19-jährigen Studentin Maria L. zu verantworten haben. Medizinische Gutachter haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass es sich bei dem Verdächtigen keinesfalls um einen Jugendlichen handeln kann. Vielmehr wird sein tatsächliches Alter auf mindestens 22 Jahre geschätzt. Das würde bedeuten, dass er im Fall eines Schuldspruchs eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten hat. Die Maximalstrafe nach dem Jugendstrafrecht würde hingegen lediglich 10 Jahre betragen.
Mord sorgte in Freiburg für Entsetzen
Anfang Dezember 2016 wurde der Afghane als mutmaßlicher Mörder von Maria L. in Freiburg verhaftet. Er soll die junge Studentin vergewaltigt und dann getötet haben.
Nachdem der in Griechenland wegen versuchten Mordes bereits vorbestrafte Gast Angela Merkels 2015 in Deutschland als "unbegleiteter Jugendlicher" um Asyl ansuchte, war er in einer Gastfamilie untergebracht worden. Mitte Oktober 2016 soll er dann Maria L. ermordet haben. Auf die Spur gekommen war man dem Afghanen durch ein Haar, das sich an einem Brombeerstrauch am Tatort verfangen hatte. Sieben Wochen nach der Tat konnte ihn die Polizei schließlich verhaften. Der Verdächtige hat gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptet, zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen zu sein.
Nur einer von vielen angeblich jugendlichen "Flüchtlingen”
Für minderjährige unbegleitete “Flüchtlinge” gelten Asyl-Sonderregelungen, die in deren Herkunftsländern wohlbekannt sind. Zudem kommen jugendliche Straftäter in Deutschland und auch in Österreich meist mit Bagatellstrafen davon. Überprüft werden die Altersangaben nur in Einzelfällen. Der Mordverdächtige ist nur einer von über 65.000 angeblichen Jugendlichen, die in Deutschland um Asyl angesucht haben. Die Kosten für deren Sonderbetreuung belaufen sich pro Jahr auf geschätzte 2,7 Milliarden Euro.