Das EU-Parlament hat den Weg frei gemacht für Ermittlungen gegen die Präsidentin des französischen Front National, Marine Le Pen. Die Staatsanwaltschaft von Nanterre darf nun gegen sie wegen „Verbreitung von Gewaltbildern“ ermitteln. Sie könnte damit die erste sein, die wegen der Geiselenthauptungen des Islamischen Staates juristisch belangt wird.
Grausamkeit des IS darf nur vom IS selbst gezeigt werden
Le Pen hatte nämlich im Dezember Fotos von der Terrorgruppe ermordeter Geiseln auf ihrem Twitter-Kanal veröffentlicht, darunter ein Bild des geköpften US-Journalisten James Foley (das von jedermann mit nur zwei Suchbegriffen über Google gefunden werden kann). Dies einerseits um auf die Grausamkeit der Islamisten hinzuweisen, andererseits um sich gegen den von einem Medium gezogenen Vergleich zwischen dem Front National und dem IS zu wehren.
Le Pen drohen drei Jahre Haft
Frankreichs Justiz gerierte sich umgehend als willfähriger Diener des politischen Establishments und leitete ein Verfahren gegen Le Pen ein. Auf die „Verbreitung von Gewaltbildern“ stehen bis zu drei Jahre Haft.
Blanker Zynismus des EU-Parlaments
„Die parlamentarische Immunität soll Abgeordnete vor allem vor Einschüchterungsversuchen mit juristischen Mitteln schützen“, heißt es geradezu zynisch in einem Bericht auf orf.at. Dennoch stimmte das EU-Parlament „mit großer Mehrheit“ für die Auslieferung der französischen Präsidentschaftskandidatin.
Vilimsky: „Krankes System in Frankreich“
Nicht so die Abgeordneten er FPÖ. Delegationsleiter Harald Vilimsky sprach auf Facebook wörtlich von einem „kranken System in Frankreich“ und wunderte sich: „Es droht ihr ein Prozess, weil sie die Schreckenstaten der Islamisten aufgezeigt hat???“