Im Zeitraum Oktober 2016 bis Jänner 2017 konnte die Polizei österreichweit insgesamt 218 Tatverdächtige ausforschen, die im Verdacht stehen, eine Vergewaltigung begangen zu haben. Das geht aus einer Anfragebeantwortung durch das Innenministerium hervor, die Anfrage stammt vom freiheitlichen Nationalratsabgeordneten David Lasar.
Täter aus mehr als 30 Nationen
133 Personen haben die österreichische Staatsbürgerschaft, die restlichen 85 Personen verteilen sich auf mehr als 30 unterschiedliche Nationalitäten wie Afghanistan, Indien, Syrien, die Türkei oder den Irak. 32 Täter konnten als Asylwerber identifiziert werden.
In der Anfragebantwortung heißt es, dass bei Bekanntwerden einer strafbaren Handlung eines Asylwerbers der Sachverhalt an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur Prüfung allfälliger Ausschlussgründe übermittelt wird. Liegt ein dementsprechender Ausschlussgrund vor, sieht das Asylgesetz für straffällige Asylwerber eine prioritäre und beschleunigte Durchführung des Verfahrens vor.
Asyl-Aberkennungsverfahren vorgesehen
Wurde das Asylverfahren bereits beendet und der Status des Asylberechtigten bzw. des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt, ist bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes ein Aberkennungsverfahren einzuleiten. Wie viele Asylwerber als Konsequenz abgeschoben wurden, darüber führt das Innenministerium keine Statistik.