Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte fest: Ausländer, von denen Terrorgefahr ausgeht, dürfen abgeschoben werden. Die Alternative für Deutschland (AfD) fordert sofortiges Handeln der Behörden.
Höchstrichter prüften nach Verfassungsbeschwerde
In einem heute, Donnerstag, veröffentlichten Beschluss stellten die Höchstrichter in Karlsruhe fest, dass die in § 58a festgelegte Regelung des Aufenthaltsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Diese Regelung gestattet es den Innenministerien der Länder, Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr" in einem beschleunigten Verfahren abzuschieben. Konkrete Anschlagspläne sind für die Anordnung einer Abschiebung nicht erforderlich.
Algerier klagte gegen Abschiebung
Dem Urteilsspruch der Richter liegt die Verfassungsklage eines 36-jährigen Algeriers zugrunde, dessen Abschiebung der Bremer Innensenator im März dieses Jahres angeordnet hatte. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügte der Beschwerdeführer vornehmlich die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit des § 58a des Aufenthaltsgesetzes.
Gewaltbereiter IS-Sympathisant
Der Algerier hielt sich seit 2003 in Deutschland auf und hatte sich in Bremen im islamistischen Umfeld bewegt. Zudem hatte er sich mehrfach zur Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) bekannt sowie die Selbstmordattentate seiner Schwester und eines Bruders gerühmt. Das Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt hielt er für gerechtfertigt, weil dort seiner Ansicht nach "Ungläubige" getötet wurden. Anfang 2015 war der Algerier in Paris zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er damit gedroht hatte, einen Behördenmitarbeiter zu töten.
Die Bremer Behörden stuften ihn daher für einen gefährlichen Sympathisanten der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ein, der vor Gewalt nicht zurückschrecke.
AfD: Alle Gefährder sofort abschieben
Sofortige Konsequenzen fordert die AfD. Aufgrund dieses Urteils bestehe kein Anlass mehr, Gefährder aufwendig zu beobachten und in Deutschland zu belassen, so die Partei in einer ersten Stellungnahme. Die Gefährder sollten daher sofort verhaftet und abgeschoben werden.