Am 5. September 2017 lief im ZDF die Diskussionssendung „Wie geht's, Deutschland?“. Es kam dabei zum Eklat, da die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel die Sendung vorzeitig verließ. Die Moderatorin Marietta Slomka hatte sich zuvor als parteiisch erwiesen und Weidel bei praktisch jeder Wortmeldung unterbrochen. Auch die Mitdiskutanten verhielten sich unfair und attackierten Weidel auf untergriffige Art und Weise (unzensuriert berichtete).
In dieser Sendung wurde auch kurz das Tabuthema kriminelle Asylbewerber angesprochen – allerdings in irreführender und verharmlosender Weise. Darauf soll nun in diesem Artikel näher eingegangen werden.
Kriminalität von Asylbewerbern wird heruntergespielt
In der 59. Minute der Sendung wurde ein Tortendiagramm präsentiert, in dem ein kleines Eck markiert und mit „8,6 Prozent“ beschriftet war. Dieser Wert gibt den Prozentanteil der „Zuwanderer“ an allen Tatverdächtigen des Jahres 2016 an.
Wer hier mit „Zuwanderer“ gemeint ist, wird genau angegeben: Asylbewerber, Geduldete, Kontingentflüchtlinge und Illegale. Diese Gruppeneinteilung, wie auch die Bezeichnung „Zuwanderer“, hat das ZDF direkt aus der Polizeistatistik übernommen.
Anerkannte Asylwerber gelten nicht als Zuwanderer
Nicht als „Zuwanderer“ gelten nach dieser Definition die anerkannten Asylbewerber. Diese fallen gemeinsam mit den „Zuwanderern“ und anderen Ausländern in die Kategorie der „nichtdeutschen Tatverdächtigen“.
Diese „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ stellen 40 Prozent aller Tatverdächtigen. Wenn man die ausländerrechtlichen Verstöße weglässt, ist diese Gruppe immer noch für 30 Prozent der Tatverdächtigen verantwortlich. Das ZDF hätte auch diese Zahlen präsentieren können. Lieber wählte man allerdings die deutlich kleinere Zahl von 8,6 Prozent und verharmloste zusätzlich mit dem Hinweis, dass bei den meisten Straftaten der „Zuwanderer“ die Opfer ebenfalls „Zuwanderer“ seien.
Fairerweise muss man allerdings anmerken, dass bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen auch alle Ausländer hineinfallen, die schon vor Jahren zugewandert sind oder aus der EU stammen. Auch Touristen und Saisonarbeiter fallen in diese Gruppe. Wenn man also nur über die „Merkel-Asylanten“ sprechen will, taugt die Gruppe der Nichtdeutschen nicht.
Keine Aussagekraft ohne Angabe der Gruppengröße
Betrachten wir daher also wieder die vom ZDF präsentierte Gruppe der „Zuwanderer“, welche aus den Asylbewerbern mit laufendem Verfahren, den Geduldeten, den Kontingentflüchtlingen und den Illegalen besteht.
Die Zahl von 8,6 Prozent wurde vom ZDF aus der offiziellen Polizeistatistik des Jahres 2016 (PKS 2016 Jahrbuch Band 3) korrekt übernommen. Dennoch handelt es sich um eine Irreführung durch das ZDF, da diese Zahl alleine keine Aussagekraft besitzt. Es fehlt die Zahl der „Zuwanderer“ insgesamt, wodurch man den Anteil der Tatverdächtigen in dieser Gruppe feststellen könnte. Zum Vergleich dazu könnte man sich dann den Anteil der Tatverdächtigen unter den Deutschen ansehen.
Entscheidend ist die „Tatverdächtigenbelastungszahl“ (TVBZ)
In der Polizeistatistik gibt es einen Wert, der genau diesen Mangel an Aussagekraft beheben soll: Er heißt Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) und gibt die Anzahl der Tatverdächtigen aus einer bestimmten Gruppe pro 100.000 Personen aus derselben Gruppe an.
Die TVBZ der deutschen Staatsbürger betrug beispielsweise im Jahr 2016 genau 2.056. Pro 100.000 Deutschen wurden also 2.056 Tatverdächtige ermittelt, das heißt, es waren rund zwei Prozent der deutschen Staatsbürger im Jahr 2016 tatverdächtig (PKS S. 13).
Tatverdächtigenbelastungszahl für „Zuwanderer“ gibt es nicht
Nun wäre es interessant, die TVBZ zum Vergleich für die nichtdeutschen Tatverdächtigen und besonders für deren Untergruppe „Zuwanderer“ zu haben. Diese gibt es aber nicht. In der Polizeistatistik heißt es dazu auf S. 93:
Reelle Tatverdächtigenbelastungszahlen können für die nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht errechnet werden, weil in der Einwohnerstatistik die amtlich nicht gemeldeten Ausländer fehlen, die sich hier erlaubt (z. B. als Touristen, Geschäftsreisende, Besucher, Grenzpendler, Stationierungsstreitkräfte oder Diplomaten) oder unerlaubt aufhalten. […]
Man kann der Polizei hier keinen Vorwurf machen, denn bei Gruppen wie den Illegalen kann man tatsächlich nicht wissen, wie viele davon es in Deutschland gibt. Eine TVBZ für eine Gruppe zu ermitteln, die illegal aufhältige Personen enthält, ist daher unmöglich.
TVBZ für Asylwerber kann sehr einfach ermittelt werden
Sehr wohl möglich ist es aber, eine TVBZ für die Asylbewerber zu ermitteln, da deren Zahl exakt erhoben wird. Im Jahr 2016 wurden 746.000 Asylanträge gestellt. Aus dem Jahr 2015 gab es noch 337.000 offene Verfahren. Also gab es 2016 rund 1.080.000 laufende Asylverfahren in Deutschland.
137.500 Asylbewerber waren 2016 tatverdächtig – ohne ausländerrechtliche Verstöße (PKS S. 129), das sind 12,7 Prozent aller Asylbewerber. Bei den deutschen Staatsbürgern waren es, wie bereits erwähnt, nur zwei Prozent. Die TVBZ beträgt bei den Asylbewerbern also 12.700 und ist somit sechsmal höher als bei den Deutschen (2.056). Mit anderen Worten: Asylbewerber waren im Jahr 2016 sechsmal so kriminell wie Deutsche.
Besonders schwere Delikte bei Asylwerbern
Sehen wir uns nun die besonders schweren Delikte im Einzelnen an. Auch darüber gibt die Polizeistatistik auf S. 136 in deutlichen Worten Auskunft:
Asylbewerber weisen überdurchschnittlich hohe Anteile an den Tatverdächtigen insgesamt (einschl. deutschen) bei „Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien“ (13,2 %), bei „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ (13,0%) und bei „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung“ (12,5 %) auf.
Die genannten Prozentwerte sind jedoch nicht aussagekräftig, da auch hier der Bezug zur Gruppengröße fehlt. Dieser Bezug kann jedoch auch hier leicht hergestellt werden, da die Gruppengrößen bekannt sind: Es gab 2016 1.080.000 Asylbewerber und 73.500.000 Deutsche (S. 31).
Bei Mord und Totschlag sind Asylanten fünfzehnmal krimineller
Bei „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ waren 360 Asylanten tatverdächtig. Bei den Deutschen waren es 1.637 Tatverdächtige. Es waren also 0,03 Prozent der Asylanten tatverdächtig, aber nur 0,002 Prozent der Deutschen. Asylanten haben bei Mord und Totschlag also einen fünfzehnmal höheren Kriminellenanteil als Deutsche.
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung: Asylbewerber fünfzehnfach überrepräsentiert
Dasselbe Verhältnis ergibt sich beim Delikt „Vergewaltigung und sexuelle Nötigung“. Hier waren 809 Asylbewerber und 3.963 Deutsche tatverdächtig. Berechnet man hier wiederum die Prozentwerte, ergibt sich, dass 0,075 Prozent der Asylanten tatverdächtig waren und 0,005 Prozent der Deutschen. Diese Werte unterscheiden sich ebenfalls um den Faktor 15.
Schwere Körperverletzung: Asylanten vierzehnfach überrepräsentiert
Beim Delikt „Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien“ waren 19.742 Asylanten und 93.330 Deutsche tatverdächtig, das sind 1,83 Prozent der Asylanten, aber nur 0,13 Prozent der Deutschen. Asylanten sind hier also vierzehnfach überrepräsentiert.
Solche Zahlen verschweigt man lieber beim ZDF
So ergeben sich wesentlich aussagekräftigere Zahlen als die vom ZDF präsentierten 8,6 Prozent, die auch ein völlig anderes Licht auf die Einwanderungspolitik Merkels werfen. Diese Zahlen sagen schließlich aus, dass Merkel eine Gruppe ins Land geholt hat, die weit überdurchschnittlich kriminell ist, besonders bei den schwersten Verbrechen.