Als vor genau zwei Jahren, die deutsche Kanzlerin Angelika Merkel (CDU) und der damalige österreichische Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) entschieden hatten, die Grenzen ihrer jeweiligen Länder für all jene zu öffnen, die meist ohne jegliche Dokumente „einreisen“ wollten, war anständigen Bürgern ohnehin klar, dass der Rechtsstaat ausgehebelt wurde.
Und da dieser Rechtsbruch ja von ganz Oben begangen wurde, ist dieser Umstand von den gleichgeschalteten Medien natürlich nicht als solcher dargestellt worden, sondern wurde den Leuten vielmehr als "Akt der Humanität" verkauft. Statt wilder und teilweise hoch-aggressiver Männerhorden bekamen wir überwiegend arme Mütter mit Babys vorgesetzt.
Gutachten sieht unklare Rechtsgrundlage für Grenzöffnung
Einem Bericht auf N24 ist jedoch zu entnehmen, dass sich die Lage rechtlich ganz anders darstellt, als von den aktuell Regierenden verkündet und die Welt erklärt in ihrer Ausgabe vom 22. September unter der Überschrift „Gutachten sieht unklare Rechtsgrundlage für Grenzöffnung“, dass ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nun die rechtliche Grundlage für diesen verantwortungslosen Schritt anzweifelt.
Die Juristen des Parlaments stellen nämlich fest, dass die aus dem sicheren Drittstaat Österreich eintreffenden Personen abgewiesen hätten werden müssen. Das gleiche gilt natürlich wiederum auch für Österreich und seine Außengrenzen.
Parlament hätte abstimmen müssen
Stattdessen wurde und wird der ungarische Premierminister Viktor Orban, welcher offensichtlich als einziger bis heute bereit ist, EU- und Schengen-Verordnungen gesetzestreu umzusetzen, von den Politikern auf das Übelste beschimpft. Um sich selber rechtskonform zu verhalten, wirft das genannte Gutachten die Frage auf, ob das Parlament im Herbst 2015 nicht über den Massenzuzug hätte abstimmen müssen.
Die Juristen des Parlaments stellen darüber hinaus fest, dass die Bundesregierung bis heute nicht erklärt hat, auf welcher Rechtsgrundlage sie damals entschied. Das Gutachten liegt der WELT vor, wo man noch lesen kann, dass die Wissenschafler darüber hinaus auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug verweisen: demnach „[…] obliegt es der Entscheidung der Legislative […] ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird“. Also hätte das Parlament sehr wohl entscheiden müssen.