Am 11. Dezember begann in Bonn der Strafprozess gegen einen Syrer, welcher in der Nacht zum 11. Juni 2017 auf der Kennedybrücke eine junge Kölnerin überfallen und zu vergewaltigen versucht hat. Wir berichteten in unsere Juniausgabe von “und täglich grüßt .”. Die 25-jährige Frau wollte nach einer Party zu ihren Eltern auf die andere Rheinseite, als der Täter sie von der Brücke herunterzerrte und in einem Gebüsch über sie herfiel. Als das Opfer um Hilfe schrie, alarmierte eine Zeugin die Exekutive. Der polizeilich auf den Gebieten der Eigentums- und Gewaltkriminalität bekannte Syrer ließ dann von der Frau ab, als er den Streifenwagen bemerkte. Er sprang in den Rhein und schwamm davon.
Der Fall wäre an und für sich in jedem “bunten” Multikulti-Paradies nichts Außergewöhnliches, jedoch die Rechtfertigungen des Angeklagten und seines Verteidigers haben es in sich.
Vergewaltigung wäre “Okay” gewesen, da zu wenig Widerstand
Wie der “Köllner Stadt Anzeiger” berichtet, erklärte der Mann nun vor Gericht, das es wohl ein “Missverständniss gegeben habe, das mich glauben ließ, sie sei mit dem Sex einverstanden”.
Auch der Versuch sie in einem Gebüsch zu vergewaltigen, schien “okay” zu sein, “weil sie sich nicht richtig gewehrt hat”. Der Schutzsuchende, der 2012 aus seiner syrischen Heimat wegen des Krieges geflüchtet ist, bedauerte zwar die Tat und dass die Frau so leiden müsse.
“Kulturell bedingt” fällt ein Schuldeingeständnis schwer
Die Bonner Richter reagierten fassungslos auf diese seltsame Mischung aus Schuldeingeständnis und Schönfärberei. Kammervorsitzender Marc Eumann hielt dem Angeklagten schließlich vor: “Wenn nachts eine Frau um zwei Uhr schreit und um Hilfe ruft, dann ist wohl klar, dass sie nicht will”.
Und sein Verteidiger fügte noch zur Entschuldigung der halbherzigen Entschuldigung dazu, dass vielleicht auch “kulturell bedingt” ein ehrliches Bekenntnis seinem Mandanten sehr schwer falle…