Im Botanischen Garten in Tübingen fiel der Sextäter über seine Opfer her.

2. Feber 2018 / 22:34 Uhr

#Einzelfall: Prozessauftakt gegen gambischen Vergewaltiger – auch Behinderte unter Opfern

Die Häufung von Fällen, wo angeblich “minderjährige unbegleitete Flüchtlinge” (MUFL) straffällig werden, löste in letzter Zeit heftige Diskussionen aus. Konkret geht es darum, das tatsächliche Alter dieser “Schutzsuchenden” festzustellen. Die Asylindustrie legt sich naturgemäß quer, kassiert man doch für so einen MUFL beinahe bis zu 6.000 Euro – im Monat, wohlgemerkt. Und auch ein Straftäter kommt besser davon, wenn das Jugendstrafrecht angewendet wird.

Zwei vollzogene und zwei versuchte Vergewaltigungen

Am Landgericht Tübingen begann der Prozess gegen einen Asylsuchenden aus Gambia wegen zwei vollzogenen und zwei versuchten Vergewaltigungen. Drei der Frauen soll der Schutzsuchende im Mai und Oktober 2015 auf deren Heimweg von Partys abgepasst und angegriffen haben, wie aus der Anklage der Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Besonders brutal ging er in einem Fall vor: Er stieß sein Opfer in ein Gebüsch, würgte es dort fast bis zur Bewusstlosigkeit und vergewaltigte es. In zwei weiteren Fällen ergriff der Gambier nach einem Kampf mit den Frauen aus Angst, entdeckt zu werden, die Flucht. Zum Geschlechtsverkehr sei es auch nur deshalb nicht gekommen, weil Passanten auf die Situation aufmerksam wurden. So kam eine 21-Jährige mit dem Schrecken davon, nachdem sie im Botanischen Garten in Tübingen überrascht und bereits in ein Gebüsch gezerrt worden war. Im Februar 2017 soll der Angeklagte außerdem eine behinderte Frau unter einem Vorwand zu sich eingeladen und vergewaltigt haben.

Prozess “zum Schutz des Angeklagten” ohne Öffentlichkeit

Weil der Schutzsuchende zum Tatzeitpunkt “möglicherweise” noch ein Heranwachsender war, beantragte sein Verteidiger den im Jugendstrafverfahren möglichen Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz des Angeklagten. Da der Angeschuldigte jedoch drei (!) verschiedene Geburtsdaten angegeben hatte, erfolgte eine Anklage an die Große Jugendkammer. Es lasse sich nämlich nicht ausschließen, dass der Mann in den ersten drei Fällen noch Heranwachsender war. Da geht der “Schutz” dieses vergewaltigenden Asylbetrügers schon vor! Am Gerichtsverfahren ist laut TAG24 ein Sachverständiger zur Frage der Alterfeststellung beteiligt. Ein Urteil wird für 27. März 2018 erwartet.

Weitere Einzelfälle vom 2. Februar 2018:

München: Orientale reibt heraushängenden Penis in U-Bahn an Frau
Am 1. Februar, kurz nach 17.00 Uhr, fuhr eine 28-Jährige mit der U-Bahn zur U-Bahnstation Odeonsplatz. Während der Fahrt stand ein unbekannter Mann sehr nahe neben ihr. Als die 28-Jährige zu diesem blickte, stellte sie dessen aus der Hose heraushängendes Geschlechtsteil fest. Der Unbekannte hatte dieses an der 28-Jährigen gerieben. Die 28-Jährige erstattete später Anzeige bei einer Polizeiinspektion. Täterbeschreibung: circa 1,75 Meter groß, etwa 30 Jahre alt, orientalisches Aussehen, Vollbart. Quelle: Polizeipräsidium München

Heidelberg (Baden-Württemberg): Eriträer greift Frau an Haltestelle zwischen die Beine
Wegen des dringenden Verdachts, ein Sexualdelikt begangen zu haben, ermittelt das Dezernat Sexualdelikte der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen einen 20-jährigen Eriträer. Der junge Mann soll am 1. Februar, kurz nach 11 Uhr, an einer Haltestelle eine junge Frau belästigt und anschließend zwischen die Beine gegriffen zu haben. Die Situation wurde von einem Zeugen beobachtet, der sofort die Polizei informierte. Im Rahmen der Fahndung wurde der 20-Jährige, auf den die Beschreibung exakt zutraf, noch in der Kurfürstenanlage, unweit der Haltestelle festgenommen. Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

Baden-Baden (Baden-Württemberg): Westafrikaner belästigt 52-Jährige   
Eine 52-jährige Frau war am 1. Januar,  gegen 9 Uhr zu Fuß unterwegs, als ein 30-jähriger Westafrikaner ihr unmissverständliche sexuelle Avancen machte und diese mit entsprechenden Gesten untermalte. Schutzsuchend begab sich die Fußgängerin anschließend in ein nahegelegenes Lebensmittelgeschäft, vor welchem sich der aufdringliche Verehrer postiert hatte und verständigte die Polizei. Quelle: Polizeipräsidium Offenburg
 

 

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