Das Strafregister von Belaid Z. (41) ist lang: Crack-Handel, Urkundenfälschung, Hehlerei und Polizisten-Treten. Vergangene Woche fand seine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main statt.
Haft endete mit Urteilsspruch
Nachdem Belaid Z. Polizisten bei einer Kontrolle getreten und mit einer Mülltonne beworfen hatte, saß er seit Juni 2017 in Untersuchungshaft. Das Urteil: zehn Monate Knast und Aufhebung des Haftbefehls – weil er schon so lange saß. Und obwohl er sich nicht in Deutschland aufhalten darf, wurde er wieder freigelassen.
Elf Abschiebungen um 66.000 Euro – und schon wieder da
Die “Abschiebungsserie” begann Ende 2007. 2009 und 2010 wurde er weitere Male abgeschoben. 2011 gab es sogar drei Rückführungen, danach “nur” je eine pro Jahr. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 66.000 Euro.
In einem internen Polizeischreiben heißt es: “Wir werden gespannt sein, wann wir ihn wieder in Deutschland begrüßen dürfen.” Soweit ist es jedoch noch lange nicht, denn jetzt gilt es, ihn aber erst mal wieder einzufangen, um ihn dann loszuwerden. Warum so jemand nach der Haftentlassung nicht umgehend in Schubhaft genommen wird, erklärt Ralph Rohr, Sprecher des Ordnungsamtes:
“Die Ausländerbehörde musste erst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bevor sie die Ausweisung und danach die Abschiebung verfügen kann. Gleichzeitig kann das Gericht keine längere Haft anordnen, nur um die Abschiebung zu ermöglichen.”
Ganz nachvollziehbar ist dieses Logik zwar nicht, denn ein illegaler Aufenthalt bleibt auch ein solcher, egal ob sich der unrechtmäßig Aufhaltende erneut etwas zu Schulden kommen ließ.
Ähnlich auf der Nase der Behörden tanzte auch Imre Amri herum, bevor er mit seiner 14. Identität in den Berliner Weihnachtsmarkt gerast war. Wer trägt in solchen Fällen die Mitverantwortung?