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Von den seit 2017 mehr als 2,2 Millionen neuen “Deutschen” behalten 60 Prozent ihre angestammte Staatsbürgerschaft zusätzlich.

10. August 2018 / 06:35 Uhr

Dank Schröder & Merkel: 2.200.000 neue “Deutsche” – viele mit angestammtem Pass

1999 wurde unter der rot-grünen Koalition von Gerhard Schröder das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert und zwar so, dass das Abstammungsprinzip weitestgehend aufgehoben wurde. Scheinheilig postulierte man, das Entstehen von Mehrstaatigkeit vermeiden und nur in Ausnahmefällen zulassen zu wollen.

Und wie bei so vielen linken Ideen, war auch das nur ein frommer Wunsch und wurde durch die Wirklichkeit widerlegt.

Seit dem Jahr 2000: Mehr als 2.200.000 neue “Deutsche”

Von 2000 bis Ende 2017 erhielten 2.204.011 Ausländer die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft, sind also in linker Diktion “Deutsche”. Als solche werden sie auch in den Statistiken geführt: von der Sozialhilfestatistik bis zur Kriminalitätsstatistik.

Von diesen mehr als zwei Millionen behalten inzwischen 61,4 Prozent ihre angestammte Staatsangehörigkeit – von wegen “Deutsche”.

Doppelstaatsbürger: Steigerung durch 1,5 Millionen “Schutzsuchende” erwartet

Sozialforscher des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) gehen davon aus, dass diese Quote noch steigen wird. Die 1,5 Millionen “Schutzsuchenden” werden in sechs bis acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten (und Wahlergebnisse merklich beeinflussen!), weil unser Staat einen Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung bei legalem Aufenthalt nach dieser Zeit vorsieht. Mehrere Studien belegen ein besonders großes Einbürgerungsinteresse unter “Flüchtlingen”.

Abgesehen davon hatte die rot-grüne Koalition beschlossen, dass ausländische Kinder mit der Geburt neben dem Pass der Eltern auch den deutschen erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit acht Jahren legal hier lebt. Und Angela Merkel setzte noch eins drauf: Bis 2014 mussten sich diese Ausländer mit spätestens 23 Jahren für ein Land entscheiden. Vor vier Jahren wurde diese Optionspflicht abgeschafft.

AfD gegen doppelte Staatsbürgerschaft

Alice Weidel fasst in einer Stellungnahme zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft die wichtigsten Punkte zusammen. Hier die Ausführungen AfD-Fraktionsvorsitzenden dazu  im Wortlaut:

Die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft gehört umgehend abgeschafft. Sollte ein anerkannter Flüchtling die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, muss er seinen alten Pass abgeben. Alles andere erschwert nur die ohnehin schwierige Integration noch weiter. Dabei will das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht das Entstehen von Mehrstaatigkeit vermeiden und nur in Ausnahmefällen zulassen.
Die aktuellen Regelungen für eine Einbürgerung von Flüchtlingen gleichen darüber hinaus einem Wühltisch im Sommerschlussverkauf. Es ist ein Unding und eine Respektlosigkeit gegenüber den Deutschen, wie unsere Staatsbürgerschaft an jeden x-beliebigen Einwanderer verschleudert wird. Die Hürden einer Einbürgerung müssen deutlich erhöht werden, allein schon um keine weiteren Anreize zur Migration von unqualifizierten Armutsflüchtlingen zu schaffen.
Einbürgerung darf erst nach 20 Jahren möglich sein und nur, wenn gleichzeitig dauerhaft in die Sozialkassen eingezahlt wurde, um Opportunismus und Sozialtourismus zu unterbinden. Wir müssen endlich die Kontrolle darüber zurück erlangen, wer bei uns eingebürgert wird und wer nicht.

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