Am Freitag (17.08.2018) hat das Landgericht Landau im Mordprozess gegen Abdul D. die Mutter der getöteten Mia aus Kandel angehört. Bekanntlich hat der schutzsuchende Afghane das Mädchen am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel erstochen. Wie die Bild-Zeitung berichtet, griff der mutmaßliche Mörder im Gerichtsaal während der Anhörung der Mutter einen Justizwachebeamten an.
“Drecksbullen, ich will hier sofort raus!”
Als der Merkel-Gast, der in den Monaten vor der Bluttat dem Steuerzahler bereits mehr als 100.000 Euro gekostet hat, von der Anklagebank plötzlich aufsprang, “Ich will hier sofort raus!” brüllte und die Vollzugsbeamten als Drecksbullen beschimpfte, versuchten diese, ihn festzuhalten. Im weiteren Prozessverlauf sein er einem Beamten an die Gurgel gesprungen. Dabei wurde der gewürgte Polizist am Arm und an der Hand schwer verletzt, berichtet die genannte Zeitung. Erst SEK-Beamte hätten den Schutzsuchenden ruhigstellen und ihn dann in Hand- und Fußfesseln überwältigen können.
Mord nur “Affekthandlung”? Nächster Skandal bahnt sich an
Eine Gutachterin bringt im Prozess gegen Abdul D. die Möglichkeit einer “Affekthandlung” ins Spiel, berichtet der Pfalz-Express. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, könnte die bisherige Mordanklage in Totschlag geändert werden. Die Begründung muss man sich erst auf der Zunge zergehen lassen: Laut der Ausführung der Gutachterin habe Mias afghanischer Exfreund das Messer nicht zur Tat mitgebracht, sondern kurz vorher gekauft. Er habe keine “Selbstsicherung” getroffen und sich ohne Widerstand festhalten lassen. Die Gutachterin machte jedoch stutzig, dass der Angeklagte nach der Tat “gegrinst” haben soll, berichtet die Zeitung weiter. Bei einer Verurteilung wegen Totschlages in Kombination mit dem Jugendstrafrecht könnte der “minderjährige Schutzsuchende” uns bald wieder in Freiheit bereichern.
AfD zeigt Versäumnisse auf
Bereits Mitte Juni wurde seitens der AfD ein Fragenkatalog eingerichtet, teilte der AfD-Kreisvorsitzende (Kreis Germersheim) und Landtagsabgeordnete Matthias Joa damals mit. Inhaltlich ging es darum, inwieweit Versäumnisse im Fall Abdul D. vorlägen und ob der Mord durch den abgelehnten Asylbewerber nicht zu verhindern gewesen wäre, hätte man die Gefährlichkeit des Schutzsuchenden richtig eingeschätzt. Und im Pfalz-Express wurden die gegenständlichen Punkte aufgelistet:
Demnach wurde der tatverdächtige Afghane trotz Abraten seiner bisherigen Betreuer der “Insel” in Wörth vom Jugendamt Germersheim in eine offenere Unterkunft nach Neustadt verlegt.
Und das, obwohl “Abdul D. bereits als aggressiv und übergriffig bekannt war; dafür spricht auch die geplante Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training, welche jedoch von der Kreisverwaltung abgelehnt wurde”, so Joa.
Nach der Gefährderansprache durch die Polizei, an der auch die Betreuerinnen des damals schon abgelehnten Asylbewerbers teilnahmen, hätten diese der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass sie die Verantwortung der Aufsichtspflicht nicht mehr tragen könnten.
Spätestens an dieser Stelle hätte der Kreisverwaltung und seinem Vormund klar sein müssen, welches Gefahrenpotential von Abdul D. ausgehe und er die Polizei weiter beschäftigen werde, so der AfD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete weiter.