Wie fast alles, was unter dem Regime Angela Merkels in Gesetze gegossen wurde, ist auch das Verhältnis von Mindestlohn und arbeitsfreien Sozialleistungen jenseits der Vernunft. So wurde nun durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage einer Abgeordneten der Linken offiziell bekannt, dass jemand, der alleinerziehend ist und auf einer Vollzeitstelle den Mindestlohn erhält, weniger Geld als ein alleinerziehender Hartz-IV-Empfänger hat.
Geld für Miete
Eine Vollzeitstelle zum derzeitigen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde bringt demnach bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden einen Bruttoverdienst von 1.338,62 Euro im Monat. Hat dieser Arbeitnehmer ein Kind unter sechs Jahren, kann er höchstens 336 Euro pro Monat für die Miete ausgeben, um nicht auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Bei den Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften haben aber mehr als 90 Prozent Anspruch auf die Übernahme höherer Wohnkosten. Im Bundesdurchschnitt stehen alleinerziehenden Hartz-IV-Beziehern 538 Euro im Monat für Unterkunft und Heizung zu.
Hartz-IV ist ein Beruf geworden. Kein Wunder, wenn sich arbeiten immer weniger lohnt.