Sie saß auf Bestellung durch Kanzler Faymann im ORF-Publikumsrat, zog vor Kurzem in die Floridsdorfer Bezirksvertretung ein und übt seit Jahren zahlreiche Wirtschaftskammer-Funktionen für den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband aus. Doch Martina Haslinger, die einstige Wirtin vom Gasthaus “Frohes Schaffen”, ist heute, wie sie selbst sagt, nur noch als Köchin angestellt. Dazwischen lag – so geht es aus einer parlamentarischen Anfrage von FPÖ-Mandatar Martin Graf hervor – eine rechtskräftige Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung. FPÖ-TV hat die umstrittene Floridsdorfer Wirtin im aktuellen Magazin mit den vielen Ungereimtheiten konfrontiert.
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Haslinger bestätigt eine Verurteilung im Interview nicht, stellt sie jedoch auch nicht dezidiert in Abrede. Aus Fehlern lerne man, sagt sie, und betont gleichzeitig, dass auch ein Funktionär des ÖVP-Wirtschaftsbunds wegen eines Steuervergehens verurteilt worden sei. Das Wirtschaftsparlament als Treffpunkt für Verurteilte?
Eine Verurteilte als Laienrichterin?
Was noch schwerer wiegt: Haslinger soll auch als Laienrichterin für das Oberlandesgericht Wien tätig sein. Diesen Umstand nahm auch Martin Graf zum Anlass für seiner parlamentarische Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl. “Grundsätzlich ist man vom Laienrichteramt ausgeschlossen, wenn man körperlich oder geistig hiezu nicht in der Lage oder der Gerichtssprache nicht mächtig ist, bereits gerichtlich verurteilt wurde oder gegen einen ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer gerichtlich strafbaren Handlung geführt wird, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist”, zitiert Graf die Bestimmungen und will wissen, ob diese auch für Martina Haslinger gelten.