Hart ins Gericht geht das Bundesfinanzgericht mit der vor einem knappen Jahr beschlossenen Schaumweinsteuer. Die vom damaligen ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger durchgesetzte Besteuerung von österreichischem Schaumwein hatte bereits seinerzeit Weinbauern und Sekthersteller auf die Barrikaden gebracht. Nun zerpflückten die Finanzrichter das Gesetz. Es ist von Verstößen gegen die Erwerbsfreiheit, das Eigentum und die Gleichheit die Rede.
Das Bundesfinanzgericht hat die ganze Angelegenheit jetzt dem Verfassungsgericht (VfGH) vorgelegt. Und die mitgeschickte Empfehlung ist klar: Das Gesetz ist verfassungswidrig und gehört daher aufgehoben.
Bundesfinanzgericht: Steueraufkommen wurde falsch angegeben
Besonders peinlich für das Finanzministerium und seine Legisten: Das Steueraufkommen von bis zu 35 Millionen Euro jährlich wurde völlig realitätsfern angegeben. Tatsächlich kamen nur 5,7 Millionen Euro im Jahr 2014 in den Steuertopf. Gleichzeitig sind die Einhebungskosten in ähnlicher Höhe vorhanden. Damit läuft die Finanz mit dieser Verbrauchssteuer sogar Gefahr, ein Minus zu produzieren.
Nun rechnen Insider, dass das Gesetz vom VfGH aufgehoben wird. Für die selbsternannte "Wirtschaftspartei" ÖVP ist dies jedenfalls ein Schlag ins Gesicht und liefert den Urkundsbeweis für deren Inkompetenz.