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Linkswende-Aktivisten mischen mit ihren gelben Schildern bei prkatisch jeder linken Demo in Wien mit.

12. März 2015 / 14:00 Uhr

Fußballfan klagte linkes Blatt und gewann: 1300 ? wegen übler Nachrede

Darf ein Redakteur behaupten, dass ein Fußballfan bei einem Überfall dabei war, ohne dies beweisen zu können und ohne mit dem Betroffenen überhaupt geredet zu haben? Natürlich geht das nicht. Und das wird jedem Jungjournalisten bereits in seiner Volontariatszeit eingetrichtert, denn die üble Nachrede ist ein schwerwiegendes Vergehen im Mediengesetz. Einem Redakteur des Blattes Linkswende war das offenbar nicht bekannt. Er nannte es einen "Flüchtigkeitsfehler", dass er Fußballfan Alexander C. des Überfalls auf das Ernst-Kirchweger-Haus in Wien-Favoriten beschuldigte. Und zwar mit vollem Namen. Richter Hartwig Handsur verdonnerte ihn und das Blatt zur Zahlung einer Geldstrafe.

Falschmeldung aus Zeitdruck

David A., so heißt der Mann, der sowohl für die Zeitung als auch für das Internet der Linkswende schreiben darf. In beiden Medien unterstellte er Alexander C. eine Straftat. Dieser wurde daraufhin von einigen Personen angesprochen, ob er tatsächlich bei einem Überfall dabei gewesen sei. So wurde Alexander C. erst auf den Artikel aufmerksam und klagte das linke Blatt. Vor dem Richter entschuldigte sich der Redakteur folgendermaßen: "Wir arbeiten an sich sehr sauber, aber ich war wegen des Redaktionsschlusses sehr unter Zeitdruck. Daher ist nicht mehr kontrolliert worden, ob ein Prozess anhängig ist." Angesichts seines geringen Einkommens muss Linkswende-Redakteur David A. 120 Euro zahlen, 60 davon bedingt. Der linke Verein, der die Medien herausbringt, muss dem Geschädigten 1.300 Euro überweisen.

FPÖ-Gemeinderat war gar nicht auf Demo

Darüber, ob das linke Blatt tatsächlich sauber arbeitet, wie es ihr wegen übler Nachrede verurteilter Schreiber vor dem Richter behauptete, kann sich jeder Leser selbst ein Bild machen. Auf linkswende.org findet man auf den ersten Blick gleich eine Mitteilung gemäß $ 8a Abs. 5 Mediengesetz, wo veröffentlicht wird, dass jemand klagt, weil behauptet wurde, dass er ein Neonazi sei. Weiters ist auf der Seite eine Richtigstellung zu finden, in der ein Bericht widerrufen wird, in dem behauptet wurde, dass unter den Pegida-Demonstranten am 8. Februar in Linz auch der Linzer FPÖ-Gemeinderat Manfred Pühringer teilgenommen hätte. In Wahrheit war Pühringer zu diesem Zeitpunkt aber mit seiner Enkeltochter bei der Vorstellung des "Linzer Eiszaubers".

"Spenden gegen Strache"

Wen wundert's, dass bei dieser Reihe von Falschmeldungen eine Klagsflut auf das linke Blatt niederprasselt. Wehmütig bittet die Linkswende um "Spenden gegen Strache", um die Verfahrens- und Verteidigungskosten gegen die böse FPÖ finanzieren zu können. Denn die Freiheitlichen, so im Spendenaufruf-Bericht zu lesen, würde die Strategie verfolgen, ihre Gegner mit Klagen einzudecken, die zwingend Anwaltskosten verursachen, "sogenannte anwaltspflichtige Verfahren". Die eigenen Redakteure besser zu schulen, damit sie lernen, richtig zu berichten, kommt den Herausgebern offenbar nicht in den Sinn. Dabei würde dieser Weg auf Dauer sicher billiger kommen, als ständig Klagen abwenden zu müssen.

Strache neben Breivik abgebildet

Doch offenbar betteln die Linksextremisten geradezu um gerichtliche Behandlung. Derzeit läuft ein Verfahren von FPÖ-Obmann HC Strache gegen den Verein, mit der man sich auf Linkswende sogar brüstet: "Strache klagt uns, weil wir ihn auf Demonstrationsschildern neben dem norwegischen Naziterroristen Breivik abgebildet haben. Der Text zu den zwei Portraits lautete: »Verschiedene Gesichter – derselbe Hass«. Wir werden durch alle Instanzen gehen und uns auf keinen Vergleich einlassen, sondern den Wahrheitsbeweis antreten."

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