Der ehemalige EU-Beamte Andrä Rupprechter (ÖVP) produziert sich in seiner aktuellen Funktion als österreichischer Landwirtschaftsminister als willfähriger Vollstrecker Brüsseler Interessen. In Sachen Uhudler vertritt er die Interessen der Europäischen Union gegen die südburgenländischen Weinbauern.
Aufgrund einer EU-Sortenverordnung droht diesem „Spezialwein“ aus sogenannten Direktträgertrauben ab 2030 ein völliges Verbot. Es existieren bereits Rodungsbescheide für Weingärten, die mit solchen Direktträgertrauben bepflanzt sind, wie unzensuriert.at berichtet hat.
Rupprechter sieht Uhulder als "nicht verkehrsfähig" an
Dass Rupprechter auf der Seite der EU steht, wird in einer Anfragebeantwortung an den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Josef Riemer wortreich ausgeführt. Den betroffenen Uhudler-Bauern lässt er dabei keinen tatsächlichen Spielraum mehr:
In Erstellung der Weingesetznovelle haben Mitarbeiter des BMLFUW im Südburgenland Vertretern der Uhudlerproduzenten die Rechtslage und die vom BMLFUW geplante „Obstweinlösung“ erläutert. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass der „Uhudler“ auf Grund des unionalen Weinrechts bereits derzeit nicht verkehrsfähig ist und nicht erst, wie allgemein angenommen, ab 2030.
Minister Rupprechter zweifelt sogar Uhudler-Bestand an
Das „unionale Weinrecht“ geht dem schwarzen Ressortschef offensichtlich über alles. Deshalb degradiert er den Uhudler gleich einmal zur reinen Wortbildmarke:
Zum Schutz des Begriffes „Uhudler“ ist auszuführen, dass derzeit lediglich eine WortBildmarke ins Markenschutzregister eingetragen ist; das bedeutet, dass der Begriff „Uhudler“ auch in anderen Regionen verwendet werden könnte (bzw. kann), sofern keine Irreführung in Hinblick auf diese eingetragene Wort-Bildmarke besteht.
Und den Südburgenländern stellt er wieder einmal die Rodung ihrer Weinstöcke in Aussicht, sollten sie nicht die Linie des ÖVP-geführten Landwirtschaftsministeriums und damit der EU vollziehen:
Daher ist der „Uhudler“ schon derzeit als EU-rechtswidrig anzusehen und nicht erst nach dem Jahr 2030. Unionsrechtliche Konsequenz der Ablehnung der „Obstweinlösung“ wäre im Endeffekt die Verpflichtung zur Rodung der dem „Uhudler“ zugrunde liegenden Rebsorten.