[vc_row][vc_column][vc_column_text]Immer dubioser gestalten sich die Vorgänge rund um das sogenannte „Ibiza-Video“ und seine mutmaßlichen Drahtzieher und Hintermänner. Jetzt gelang es einem der mutmaßlichen Protagonisten, Jürgen H., gegen die liberale deutsche Wochenzeitung Die Zeit einen gerichtlichen Maulkorb zu erlassen, der sich auf Berichtspassagen über das berufliche und strafrechtliche Vorleben des Einschreiters bezieht.
So sind der Wochenzeitung Die Zeit in einer „Einstweiligen Verfügung“ Texte, die Hinweise auf frühere Einsätze von Jürgen H. geben, etwa im Zusammenhang mit dem internationalen Zigarettenschmuggel aus dem Osten oder mutmaßlichen Kontakten in die Drogenszene, untersagt.
„Die Zeit“ könnte gegen Jürgen H. in Berufung gehen
Nach Auskunft des Anwalts Jörg Nabert, könnte Die Zeit gegen Jürgen H. in Berufung gehen. Der Medienanwalt Nabert rät jedenfalls zu dieser Vorgangsweise. Nicht beanstandet wurde vom Berliner Gericht die Berichterstattung der Zeit, wonach Julian H. und der Rechtsanwalt Ramin M. und andere im Verdacht stünden, sich an der Herstellung des „Ibiza-Videos“ beteiligt zu haben.
Für wachsende Spekulationen sorgt jedenfalls der „Schongang“, mit dem Jürgen H. und Ramin M. von der Justiz insgesamt, sowohl in Österreich und auch in der Bundesrepublik Deutschland, in Sachen „Ibiza-Video“ angefasst werden.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator color=”turquoise”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_wp_text]Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, unterstützen Sie bitte das Projekt unzensuriert mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: EASYATW1), ltd. Unzensuriert[/vc_wp_text][/vc_column][/vc_row]