Einen ersten Schritt der Wiedergutmachung für Heimopfer hat der österreichische Nationalrat am Mittwoch beschlossen. Opfer von Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch erhalten zukünftig eine Rente in der Höhe von 300 Euro monatlich.
Opfer traumatisiert und daher im Beruf gehandicapt
Diese Rentenleistung soll einen Ausgleich für Verluste bei der Pension durch einen ungünstigen Berufsverlauf darstellen, der bei vielen Opfern die Folge einer Traumatisierung durch erlittene kriminelle Handlungen war.
Das beschlossene Gesetz soll am 1.Juli 2017 in Kraft treten und ist eine Spätfolge des vor sechs Jahren aufgedeckten Heimopferskandals, der mit dem Wiener Jugendheim Wilheminenberg untrennbar verbunden ist.
Besondere Brutalität in Heimen der Stadt Wien
Im Heim Wilheminenberg und anderen durch die Stadt Wien geführten Kinder- und Jugenderziehungsheimen ist es über Jahrzehnte zu schweren Misshandlungen und fortgesetztem sexuellen Missbrauch gekommen. Viele Jahre hat die SPÖ-dominierte Stadtpolitik und Jugendfürsorge die Missstände unterdrückt. Gleichzeitig wurden auch in anderen Bundesländern und in Heimen der Kirche schwere Straftaten gegen Kinder- und Jugendliche verübt.
FPÖ: Ein erster Schritt in die richtige Richtung
Für die FPÖ ist die beschlossene Rente ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein, die für die FPÖ die Verhandlungen federführend mitgestaltet hat, lobt den Gesetzesbeschluss, sieht damit aber noch nicht alle Verpflichtungen erfüllt:
Dies kann aber alles nur eine erste Basis sein. Neben den in diesem Gesetz umfassten Heim- und Pflegekindern muss man sich in einem weiteren Schritt auch einer zweiten Gruppe widmen, jenen Personen, die in der außerschulischen Jugenderziehung, in alternativen Kommunen und in der Vereinsarbeit Opfer von Übergriffen durch Gewalt und sexuellen Missbrauch wurden.
Opferrente nicht pfändbar und automatisch wertangepasst
Wichtig sei, dass die Bezugsberechtigten die Opferrente unabhängig von sonstigen Bezügen, etwa aus der Mindestsicherung oder einer Ausgleichszulage, brutto für netto bekämen und diese auch unpfändbar bleibe, so Belakowitsch-Jenewein. Dazu sei eine automatische Valorisierung auf Basis der jährlichen Pensionsanpassungen vereinbart worden: "Erfreulicherweise sind die Regierungsparteien zumindest in diesen Punkten unseren Argumenten und Vorschlägen gefolgt."
Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch sollten ausgeweitet werden
Es gelte aber auch heute, allzeit wachsam zu sein, "denn auch in unseren Tagen kann es immer wieder zu Übergriffen gegen unsere Kinder kommen, sei es in Religionsgemeinschaften, Vereinen oder in sonstigen sozialen Gruppen. Die FPÖ-Politikerin fordert zudem, darüber nachzudenken, inwieweit straf- und zivilrechtliche Verjährungsfristen ausgeweitet werden sollten, um potentiellen Tätern zu signalisieren, dass sie lebenslang verfolgt werden können.