Wenn 22 Hundwelpen, laut Polizeiangaben zum Teil verletzt, an der Staatsgrenze bei Nickelsdorf aufgegriffen werden, dann ist dies für Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) offensichtlich nicht von Relevanz. Mit kompetenzrechtlichen Formalargumenten wird hier jede Auskunft gegenüber dem österreichischen Parlament abgeblockt.
Tierschutz keine Angelegenheit von Rendi-Wagner
Nicht einmal Informationen zu diesem tragischen Fall fortgesetzter Tierquälerei wurden von der roten Ressortchefin eingeholt, denn sie belehrt den FPÖ-Abgeordneten Josef Riemer wie folgt:
Das parlamentarische Interpellationsrecht umfasst gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG Gegenstände der Vollziehung durch die Mitglieder der Bundesregierung. Gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 8 B-VG fällt der Tierschutz in die Vollziehung durch die Länder. Die vorliegenden Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen. Aus den genannten Gründen erfolgte auch keine Information meines Ressorts über den Vorfall.
Tierschutz: Rendi-Wagner interessieren nur verendete Tiere
Rendi-Wagner interessieren offensichtlich Tiere, die den Transport nicht überleben, Solche seien für 2017 aber nicht gemeldet worden, wie sie Josef Riemer mitteilt.
Unsachgemäßer Hundetransport ist Tierquälerei
Dass Tierquälerei auch begeht, wer bei einem Tiertransport Hundewelpen unsachgemäß behandelt, ist der Ministerin offensichtlich nicht bewusst. Im Tierschutzgesetz heißt es dazu:
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
10. ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;