Ihrer Lehrerin die Hand zu geben, ist einigen radikalislamischen Schülern in der Schweiz nicht zuzumuten. Der Regierungsrat des Kantons Baselland sprach einem von ihnen sogar Entschädigung zu.

22. Mai 2017 / 14:02 Uhr

Islamischer Handschlag-Verweigerer erhält 2.000 Franken “Entschädigung”

Wie der Schweizer Tagesanzeiger berichtet, hat in der sogenannten Handschlag-Affäre die Regierung des Kanton Baselland der Beschwerde einer muslimischen Familie teilweise stattgegeben. Zwar hält man an der Handschlagpflicht fest, hat jedoch die Disziplinarmaßnahmen gegenüber den Handschlag-Verweigerer Amer S. (15) aufgehoben – wegen eines Formfehlers.

Islamischer Zentralrat unterstützt radikale Moslems

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS), eine wegen seines Fundamentalismus vom Schweizer Nachrichtendienst beobachtete Islam-Organisation, berät nicht nur diesen renitenten Schüler, sondern auch weitere Handschlag-Verweigerer, wie zwei Teenager (14 und 15) aus Therwil, sodass der Konflikt zwischen Schülern und Lehrern dort zunehmend eskaliert: Als die beiden Burschen der Sonntagszeitung ein Interview gaben, saß ein Aufpasser des IZRS daneben. Eine Vertreterin des IZRS soll sogar an den Gesprächen zwischen den Jugendlichen und der Schule teilgenommen haben – in Vertretung der Eltern so zu sagen.


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Auch die Zeitung Blick berichtet über diese Ungeheuerlichkeit, die sich Migranten in einem der reichsten Länder der Welt herausnehmen, anstatt dankbar die Gnade zu genießen, da leben zu dürfen anstatt dort, von wo sie „schutzsuchend“ flohen.  

Eltern erhalten 2.000 Franken „Entschädigung“

Aber es kommt noch dicker, denn da der muslimische Schüler auch nach Inkrafttreten der verordneten Handschlagpflicht den Handschlag verweigert haben soll, veranlasste die Sekundarschule Therwil Disziplinarmaßnahmen. Der Schüler sollte zehn Stunden Arbeit in einer sozialen Institution leisten und mehrmals die Schulsozialarbeit besuchen, so der Blick. Dagegen wehrten sich jedoch die Eltern und begründeten dies damit, dass die Schule keine konkrete Situation nennen konnte, in der der Schüler die Handschlagpflicht verweigert habe.

Der Regierungsrat des Kantons bestätigte dies. Die Eltern müssen jetzt zwar Verfahrenskosten von 200 Franken bezahlen, für das Beschwerdeverfahren  erhalten sie dagegen eine „Entschädigung“ von 2.000 Franken. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, weil dagegen beim Kantonsgericht Beschwerde erhoben werden kann.


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