Gute Nachrichten hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg für das europäische Taxigewerbe. Der EuGH-Generalanwalt geht in einer Stellungnahme in einem Verfahren zwischen den französischen Staat und dem US-Fahrdienst Uber davon aus, dass Uber nicht primär ein Informationsdienst im Sinne der EU-Richtlinie über Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft sei, sondern ganz im Gegenteil zum Verkehrssektor zähle.
Damit würde laut EuGH-Generalanwalt Uber unter das Regulativ für das Personenbeförderungsgewerbe fallen, das in den einzelnen Mitgliedsstaaten spezifisch geregelt sei.
Frankreich könnte Uber nationalstaatlich verbieten
Folgt der EuGH in seinem Gerichtsurteil, das in den nächsten Monaten zu erwarten ist, dem Generalanwalt, dann würde dies bedeuten, dass Uber nationalstaatlich in der EU nach den jeweils einschlägigen Personenbeförderungsbestimmungen sogar gänzlich verboten werden könnte. Eine diesbezügliche Entscheidung scheint sehr wahrscheinlich, da der EuGH in neun von zehn Fällen dem Antrag des Generalanwaltes folgt.
Dies sind auch gute Nachrichten für das Taxigewerbe in Österreich, wo vor wenigen Wochen vor dem Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung gegen Uber im Bezug auf unlauteren Wettbewerb erlassen worden ist.