Arbeiterkammer und Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben jetzt eine langjährige Forderung der FPÖ betreffend "Smart Meter" und Wahlfreiheit aufgegriffen. Bis Ende 2019 sollen 95 Prozent aller österreichischen Haushalte mit einem solchen Smart Meter, das heißt einem "intelligenten Stromzähler" ausgestattet sein. Nur fünf Prozent der Haushalte sollen die gesetzliche Möglichkeit haben, den Einbau eines Smart Meter abzulehnen.
Rainer Sprenger, Geschäftsführer des VKI, fordert ein Recht für alle österreichischen Haushalte, den Einbau eines Smart Meter abzulehnen. Sollte dies gesetzlich nicht ermöglicht werden, dann sieht der VKI-Chef einen Eingriff in Grundrechte verwirklicht. Zusätzlich weist Spenger auch auf die sensible Frage des Datenschutzes hin:
Alles andere wäre ein Eingriff ins Grundrecht und ist daher abzulehnen. Der VKI hat nichts gegen den Smart Meter an sich, aber natürlich ist die Sorge berechtigt, dass die gesammelten Daten missbräuchlich verwendet werden können. Wir unterstützen daher die Forderung der AK, dass jeder Verbraucher selbst entscheiden soll, ob er in seinem Haushalt einen Smart Meter einsetzen will oder nicht.
FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm hat bereits 2015 einen Antrag eingebracht, der die grundsätzliche Möglichkeit für den Einbau eines Smart Meter erst ab einem Stromverbrauch von 6.000 kWh vorsieht. SPÖ und ÖVP blockieren diese Initiative aber bereits seit zwei Jahren im Parlament.
Smart Meter: VKI stellt Praxistauglichkeit in Frage
Der VKI stellt über die Daten- und grundrechtlichen Probleme auch die Praxistauglichkeit des Smart Meter in Frage. Auch bei Kenntnis des tagesaktuellen Tarifs seien viele Tätigkeiten im Haushalt nur bedingt zu optimieren, wie etwa das Wäschewaschen:
Mit den detaillierten Daten, die der alle Viertelstunden messende neue Stromzähler sammelt, könnten Stromanbieter zwar Tarife anbieten, die für die Konsumenten günstiger sind, dahingestellt bleibt aber, wer bereit ist, dann tatsächlich etwa um 3:00 morgens seine Wäsche zu waschen. Der VKI appelliert deshalb an die zuständigen Behörden, in dieser Causa im Sinne der Verbraucher zu entscheiden.