Still und heimlich wird der Elektronische Gesundheitsakt (ELGA) trotz massiver datenschutzrechtlicher Bedenken und dem Widerstand vieler Ärzte in Österreich seit dem 9. Dezember 2015 ausgerollt. Aktuell werden bereits rund sechs Millionen Befunde durch ELGA verwaltet, wie Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner in einer Anfragebeantwortung an den Nationalrat bekannt gegeben hat. Gleichzeitig sind bereits ein Viertel aller österreichischen Patienten im ELGA-System abrufbar:
Von rund 50.000 Akutbetten in Österreich sind bereits mehr als drei Viertel mit ELGA hinterlegt. Über sechs Millionen Befunde stehen im Wege von ELGA zur Verfügung und von jeder vierten Bürgerin bzw. jedem vierten Bürger gibt es bereits mindestens einen e-Befund, der via ELGA einsehbar ist.
Geplante Stichwortsuche soll gläsernen Patienten schaffen
In naher Zukunft soll die Überwachungskapazität im Gesundheitswesen via ELGA noch weiter gesteigert werden. Mit einer effizienten Stichwortsuche will sich das System dem gläsernen Patienten weiter nähern, wie aus der Antwort der SPÖ-Gesundheitsministerin abzuleiten ist:
ELGA ermöglicht bereits in der Grundausstattung eine effiziente Auswahl der relevanten Dokumente. Dafür wurde eine Beschlagwortung der Dokumente österreichweit standardisiert, d.h. das Suchen und Filtern von Dokumenten funktioniert einheitlich, so wie in einer guten Bibliothek. Österreichweit standardisierte Struktur und Aufbau der ELGA-Dokumente macht zudem eine Navigation im Dokument sehr einfach. Eine Stichwortsuche, also eine Suche nach einzelnen Wörtern im Dokument, ist geplant.
Bürger können aus ELGA auch aussteigen
Bürger können aber aus dem ELGA aussteigen, – die dazu notwendigen Schritte sind laut Help.gv.at folgende:
Jede Person, die im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird, nimmt grundsätzlich an ELGA teil.
Sie können sich jedoch entscheiden, ob − und in welchem Umfang − Sie an ELGA teilnehmen wollen. Sie können Ihrer ELGA-Teilnahme
– zur Gänze (generelles Opt-Out) oder
– nur teilweise (partielles Opt-Out)
widersprechen.
Ein "partielles Opt-Out" bedeutet, dass Sie (nur) der Teilnahme an bestimmten ELGA-Applikationen (z.B.e-Befunde) widersprechen. In diesem Fall nehmen Sie weiter an den anderen (nicht vom Widerspruch umfassten) Applikationen teil (z.B. e-Medikation). Sie haben nach wie vor den Status "ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer".
Ein "generelles Opt-Out" hingegen bedeutet, dass Sie gar nicht an ELGA teilnehmen, also weder an den e-Befunden noch an der e-Medikation. Sie sind dann keine ELGA-Teilnehmerin/kein ELGA-Teilnehmer mehr.