"Letzte Schonfrist für Burka-Trägerinnen" heißt es am Montag in der Gratiszeitung Österreich, in der sensationsheischend von einer Verschiebung des Burkaverbots vom 1. Juli auf 1. Oktober die Rede ist. Auffallend dabei sei, so der Schreiber in seiner Analyse, dass in die Sommermonate die Hauptreisezeit von arabischen Touristen falle und er fragt sich: "Handelt es sich also um eine Touristen-Klausel?"
"Plan für Österreich" und Parlament verwechselt
Die Wahrheit aber ist, dass der Nationalrat am 16. Mai beschlossen hat, die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum mit 1. Oktober zu verbieten. Die Zeitung Österreich hat da einiges durcheinander gebracht. Der Termin 1. Juli wurde im Parlament nie genannt, vielmehr zuvor in einem Übereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP ausgehandelt – im so genannten "Plan für Österreich".
Was die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP vereinbaren, ist aber nicht Gesetz. Das wird immer noch von den Nationalratsabgeordneten im Parlament gemacht.
Bei Gesichtsverhüllung 150 Euro Strafe
Der Start dieses Verhüllungsverbotes wurde also nicht, wie in Österreich behauptet, "im letzten Augenblick noch einmal verschoben", sondern tritt – wie im Nationalrat beschlossen – mit 1. Oktober in Kraft. So bleibt genug Zeit, um Rundschreiben an Polizeidienststellen zu versenden und Polizisten zu schulen. Wer nämlich nach dem 1. Oktober sein Gesicht im öffentlichen Raum verhüllt, muss mit einer 150-Euro-Strafe rechnen.
Diesbezügliche Verbote gibt es bisher nur in Frankreich und Belgien (seit Mitte 2011) beziehungsweise im Kanton Tessin in der Schweiz. Der Europäische Gerichtshof (EGMR) hat bereits zwei Mal Klagen von Mosleminnen abgewiesen und das Schleierverbot für rechtens erklärt.