Eine Anfragebeantwortung von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) in Sachen Fahrdienstleister Uber lieferte wieder einmal einen Beweis für die politische Doppelmoral der Schwarzen Reichshälfte. Schelling musste auf Anfrage von FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm zugeben, dass auch das Finanzministerium Uber-Fahrten in Anspruch nimmt und damit eigentlich das traditionelle österreichische Taxigewerbe schädigt:
Taxifahrten bzw. Fahrten mit Fahrtdienstleistungsunternehmen dürfen nur nach dienstlichen Erfordernissen in Anspruch genommen werden. Die Kontrolle erfolgt durch den jeweiligen Vorgesetzten sowie im Rahmen des Budgetcontrollings. Für den abgefragten Zeitraum wurden vier Fahrten mit dem Fahrtendienst UBER über eine Ressortkreditkarte getätigt.
Ministeriumsbeamte fahren Uber, und die Finanzpolizei ermittelt
Pikant wird die Uber-Angelegenheit für Schelling vor allem deshalb, weil gleichzeitig seine Finanzpolizei gegen Uber ermittelt. Konkret soll es um den Verdacht der Steuer- und Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit nicht angemeldeten Lenkern, die im Auftrag von Uber in Wien eine massive Konkurrenz gegen die heimischen Taxler aufgezogen haben, gehen.
Neben diesen Ermittlungen gegen Uber durch die Finanzpolizei gibt es auch Gerichtsverfahren am Handelsgericht, wo es um wettbewerbsrechtliche Fragen zwischen Taxis und dem Fahrdienst geht. In diesem Zusammenhang hagelte es auch schon einstweilige Verfügungen.