Eine fundamentale Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes hat die FPÖ beantragt. So soll es eine Ausnahme vom Rauchverbot für Tabaktrafiken und Räumlichkeiten, wo Branchenveranstaltungen der Tabakbranche – wie Tabakfachmessen, Trafikanten-Fachgruppentage oder Veranstaltungen der Tabakindustrie, des Tabakgroßhandels oder von Raucherklubs – geben.
Mit dieser gesetzlichen Maßnahme soll sichergestellt werden, dass zukünftig wieder Fachmessen und Branchenveranstaltungen in Österreich für Trafikanten, die Tabakindustrie und den Tabakgroßhandel sowie die Raucher stattfinden können. Eine Situation wie in Salzburg, wo Anfang September drakonische Strafen durch die Behörden angedroht und ausgesprochen wurden, soll damit der Vergangenheit angehören.
Fall des absoluten Rauchverbots ist nächster Schritt
Als nächsten Schritt peilt FPÖ-Konsumentensprecher Peter Wurm jetzt den Fall des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie an. Die FPÖ möchte das Inkrafttreten des Rauchverbots in den Tourismusbetrieben, das eigentlich mit Mai 2018 in Kraft treten soll, rückgängig machen. Es soll aus Sicht der Freiheitlichen weiterhin eine Lösung für Raucher und Nichtraucher in den Gastlokalen geben.