Neben dem Erfinden immer neuer Fluchtgründe “arbeiten” die Asylindustrie, die NGOs, aber auch Großteil der Wirtschaftsmigranten darauf hin, selbst als abgelehnter Asylbewerber, oder sogar als Intensivtäter, nicht abgeschoben zu werden . Mal ist es der Mörder, dem zuhause die Todesstrafe droht, dann wiederum ein syrischer Vergewaltiger, der vor der Familie des Vergewaltigungsopfers daheim einiges zu befürchten hätte. Auch Homosexualität wird oft und gerne vorgetäuscht, aber es kann auch die unzureichende medizinische Versorgung sein, welche einer Repatriierung im Wege steht.
Und zu alle dem kommt nun eine weiterer Asylgrund dazu, der alles Bisherige in den Schatten stellen könnte: “Klima Asyl”.
“Klima-Asyl” könnte bald die “Mutter aller Asylgründe” werden
In Österreich hat nämlich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einem Asylwerber aus Somalia “subsidiären Schutz” gewährt. Der Grund ist die Dürre in seinem Heimatland, berichtet der Wochenblick. Und die Zeitung weist auch auf die unabsehbaren Folgen dieser Entscheidung hin, denn nach dieser Logik könnten könnte 100 bis 200 Millionen Menschen aus afrikanischen Ländern Asyl zugesprochen werden, wenn sie es bis nach Mitteleuropa schaffen. Und genau das dürfte auch der Grund sein, warum man diesen neuen Asylgrund aus dem Hut gezaubert hat.
Die Angst der Asylindustrie vor gesetztestreuen Regierungen
Die Asylindustrie fürchtet nämlich, dass die jetzigen Regierungen in Europa einmal durch Leute ersetzt werden könnten, welche gesetzestreu agieren, wie z.B. Viktor Orban in Ungarn. Solche Politiker würden uns nicht vorlügen, dass wir aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet sind, jedem illegalen Eindringling Asyl zu gewähren. Denn diese Flüchtlingskonvention beschreibt genau, wem und wo der Asylstatus zugesprochen werden muss, wem nicht und wann dieser wieder endet. Kein einziger der über mehrere sichere Drittstaaten eintrudelnden Schutzsuchenden käme da in Frage und wer in der Lage ist, sinnerfassend zu lesen, weiß auch warum:
Laut der Konvention muss der Flüchtling individuell einer Bedrohung ausgesetzt sein. Asyl gibt es nur im nächsten sicheren Land. Und in der Flüchtlingskonvention steht auch, dass der Flüchtlingsstatus dann endet, wenn der Fluchtgrund wieder wegfällt. Derzeit trifft das beispielsweise auf 85 Prozent des syrischen Gebietes zu.
Schlechtes Klima für Asylindustrie ein Fluchtgrund nach Maß
Und da erscheint das Klima geradezu ein Fluchtgrund nach Maß zu sein. Denn man kann dadurch die Genfer Flüchtlingskonvention mit einem Schlag aushebeln. Im Herkunftsland des “Flüchtlings” ist nämlich jeder vom schlechten Wetter individuell betroffen, und vermutlich herrschen auch im Nachbarland ähnliche unzumutbare Witterungsverhältnisse. Besser wird das Wetter schließlich auch nicht werden.
Vor Hitze geflohen, bestehen Schutzsuchende auf 28 Grad Raumtemperatur
Stören könnte dem klimaempfindlichen Schutzsuchenden höchsten noch der Umstand, dass es im Winter hier vergleichsweise kalt ist. So teilte ein Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft unserer Redaktion mit, dass ihm vorgeschrieben wurde, die Heizung auf 28 Grad einzustellen. Wüstensöhne empfinden nämlich eine für uns normale Raumtemperatur als zu kalt. Dass eine Erhöhung um wenige Grad die Heizkosten explodieren lässt, spielt selbstverständlich keine Rolle. Für das Wohl der Schutzsuchenden hier hat uns bekanntlich nichts zu teuer zu sein. Einsparungspotential bei den eigenen Leuten is ja genug vorhanden: zum Beispiel beim Heizkostenzuschuß für Kleinrentner, der in Wien gestrichen wurde.