Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Verbände (AKV) spricht sich klar gegen die Homo-Ehe aus, die von deren Propagandisten aktuell als “Ehe für alle” öffentlich angepriesen wird. AKV-Präsident Helmut Kukacka hält zur aktuellen amtswegigen Prüfung des Verfassungsgerichtshofs zu dieser Angelegenheit fest, dass der Begriff der Ehe eine ausschließliche Verbindung von Mann und Frau umfasse:
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) hält trotz einer amtswegigen Prüfung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung für heterosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare durch den VfGH an ihrer Rechtsmeinung fest, dass der Begriff der Ehe als ausschließliche Verbindung von Mann und Frau, sachlich gerechtfertigt und verfassungsmäßig zulässig ist.
Schutzwürdigkeit und Rechtsstellung der Familie in Frage gestellt
Der ehemalige ÖVP-Spitzenpolitiker Kukacka sieht vor allem die Schutzwürdigkeit und besondere Rechtsstellung der Familie in Frage gestellt. Darüber hinaus verweist er auf den Artikel 12 der Menschenrechtskonvention, der bei einer Ehe auch auf eine Verbindung von Mann und Frau abstelle:
Mit der angestrebten begrifflichen Gleichstellung von heterosexuellen und homosexuellen bzw. lesbischen Paaren wird die gesellschaftliche Schutzwürdigkeit und die besondere “Rechtsstellung der Familie” in Frage gestellt, denn letztlich ist die Gemeinschaft von Mann und Frau einzigartig. Sie allein ist es, in der neues menschliches Leben entstehen kann. In einer dauerhaften Gemeinschaft von Vater und Mutter können die Kinder die günstigsten Bedingungen für ihr Heranwachsen finden. Das ist auch die Grundlage für die dauerhafte Existenz einer Gesellschaft. Der derzeitige Ehebegriff kommt besonders den Kindern zugute, weil damit ein Recht auf Mutter und Vater gegeben sei. Übrigens besteht auch laut Artikel 12 der Menschenrechtskonvention eine Ehe aus Mann und Frau.
“Ehe für alle” soll natürliche Wesensunterschiede aufheben
Der AKV-Präsident wirft den Befürwortern der “Ehe für alle” vor, dass es ihnen nicht um gleiche Rechte, sondern um die Aufhebung aller natürlichen Wesensunterschiede gehe:
Den Befürwortern der “Ehe für Alle” geht es offensichtlich nicht um gleiche Rechte, sondern längst darum, im Namen der Gleichheit alle natürlichen Wesensunterschiede aufzuheben. Aber Ungleiches kann auch durch ein Gesetz nicht gleich gemacht werden. Die AKV lehnt daher eine “Ehe” für Personen gleichen Geschlechtes schon allein als begrifflichen Widerspruch bzw. als nicht nachvollziehbare Umdeutung eines klaren Begriffs ab.