FPÖ-Obmann HC Strache wurde vom SPÖler Christoph Baumgärtel (l.) mehrmals via Facebook beschimpft.

30. Dezember 2017 / 07:33 Uhr

Strache “schneeverschnupft” und “Vollkoffer”: Neuerliche Geldstrafe für SPÖler rechtskräftig

Christoph Baumgärtel ist Lesern von unzensuriert.at ein Begriff. Der SPÖler aus Langenzersdorf (NÖ, Bezirk Korneuburg) hat auf seiner Facebook-Seite mehrmals für Entgleisungen in Richtung der FPÖ und vor allem gegen FPÖ-Obmann HC Strache gesorgt – und das wurde für ihn nun ganz schön teuer. Über die Kanzlei des Medienanwalts Michael Rami gab es mehrere Klagen, und wieder ist Baumgärtel rechtskräftig zu einer hohen Strafe verurteilt worden. Nämlich zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro, einer Entschädigung von 450 Euro an den nunmehrigen Vizekanzler HC Strache und der Bezahlung der Prozesskosten. Laut Rami hat Baumgärtel die Entschädigung bereits bezahlt, die Höhe der Prozesskosten muss noch bestimmt werden.

Strache ein Fall für die Entmündigung

Anlass dieses Verfahrens war Baumgärtels Entgleisung gegen Strache vom 4. und 5. Jänner dieses Jahres. Auf Facebook warf der SPÖ-Lokalpolitiker dem FPÖ-Obmann vor, ein “Vollkoffer” (ein trauriger Vollkof..) zu sein. Außerdem unterstellte Baumgärtel, der von Beruf übrigens Arzneitmittelgutachter ist, dem FPÖ-Chef einen Kokainmissbrauch. Konkret Baumgärtels Fazit:

Der Typ ist am Ende, manche meinen sogar er sei völlig verwirrt, schneeverschnupft und ein Fall für die Entmündigung. aber genau deswegen finde ich ihn so super!

Beschimpfung “Vollkoffer” nur Satire?

Bereits am 31. März 2017 wurde Baumgärtel für angeführte Entgleisungen verurteilt, er meldete allerdings Berufung und Nichtigkeit an. Sein Argument: Er habe einerseits nicht selbst behauptet, dass Strache schneeverschnupft sei, andererseits würde es sich dabei um keine üble Nachrede sondern nur um eine politische Diskussion handeln. Auch hätte das Erstgericht festzustellen gehabt, dass es sich bei der Bezeichnung “Vollkoffer” um keine Beschimpfung handle, sondern Bedeutungsgehalt dieses Wortes sei, dass jemand anlassbezogen ungeschickt agiert habe, was einer Satire gleichkomme.

Ausreden auf Telefon-Anbieter-Werbung

Baumgärtel argumentierte, dass Mobiltelefon-Anbieter mit den Worten “Vollkoffer” und “Blödmann” werben würden, und vor Jahren eine “Google-Bombe” durch einen Link des Wortes Vollkoffer zum Antragsteller bestanden habe. Und überhaupt meinte Baumgärtel, er hätte auch “Vollkopf” gemeint haben können.

Schon das Erstgericht, das Landesgericht Korneuburg, bewertete Baumgärtels Meinung als “geradezu absurd”. Das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz teilte wie folgt mit:

Als Vollkoffer handelt es sich um eine Beschimpfung ohne jeden satirischen oder künstlerischen Anspruch, die ebenfalls nicht durch Art 10 MRK gedeckt ist.

Weiters brachte Baumgärtel mehrmals in Facebook-Einträgen Straches angeblichen Kokainmissbrauch eindeutig zum Ausdruck, weshalb die Gerichte die Auffassung vertraten, dass Baumgärtel nicht nur bloß die Meinung anderer wiedergegeben habe.

Nicht alle werden durch Erfahrung klüger

Das Urteil ist somit rechtskräftig. Baumgärtel hat bereits eine einschlägige Vorstrafe. Am 21. Mai. 2016 wurde er vom Landesgericht Wien wegen des Vergehens der Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgefallen ist er auch mit Entgleisungen wie etwa, dass HC Strache ein “Arsch” sei. Und auch das war nicht als Satire zu werten, wie das Landesgericht Korneuburg und der OGH feststellten.

 

 

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