Medien berichten derzeit, die Regierung habe die Einwanderungsquote durch die von Innenminister Herbert Kickl vorgelegte Niederlassungs-Verordnung erhöht. Teilweise hieß es sogar, 2018 seien “mehr Flüchtlinge erlaubt”.
Dazu ist zum einen festgehalten, dass die dafür nötigen Verhandlungen mit den Bundesländern von der Vorgänger-Regierung geführt wurden und die jetzige Regierung darauf keinen Einfluss mehr nehmen konnte. Zweitens regelt die Verordnung nur einen sehr kleinen Teil der Einwanderung, nämlich die Familienzusammenführung für Drittstaatsangehörige (insgesamt 6.120 Personen, im Vorjahr waren es 5.800). “Flüchtlinge” kommen dadurch keine ins Land.
Angehöriger muss nachziehende Familie erhalten können
Für die zuziehenden Personen muss der bereits in Österreich befindliche Angehörige nachweisen, dass genügend finanzielle Mittel, Wohnraum und Krankenversicherungsschutz vorhanden sind. Die dafür zu vergebende Quote ist keine wirksame Möglichkeit zur Begrenzung dieser Einwanderung, da die von dieser Regelung umfassten Personen nach einiger Zeit gemäß einer EU-Richtlinie einen Rechtsanspruch auf Einwanderung erwerben und dann gar keiner Quote mehr bedürfen.
Trotz höherer Quote nicht mehr Einwanderung
Die Erhöhung der Quote von 2017 auf 2018 ist dadurch begründet, dass einige Personengruppen (z.B. Künstler) nun auch unter die Quote fallen, während sie ihre Familien vorher ohne Begrenzung zusammenführen durften. Es ist also durch die Quotenausweitung nicht mit mehr Einwanderung in diesem Segment zu rechnen, sondern eventuell sogar mit weniger.
Ungeachtet der EU-gesetzlichen Vorgaben wird Innenminister Herbert Kickl auch in diesem Bereich für das folgende Jahr in den Verhandlungen mit den Bundesländern darauf hinwirken, Einschränkungen der Quote zu erreichen.
Einwanderung und Asyl sind strikt voneinander zu trennen
Für den gesamten Bereich der Einwanderung wird das FPÖ-Regierungsteam sicherstellen, dass nur solche Menschen ins Land kommen, nach deren beruflichen Fähigkeiten akuter Bedarf besteht, der nicht vom österreichischen Arbeitsmarkt gedeckt werden kann. Davon strikt zu trennen ist Asyl, das nur Menschen gewährt werden darf, die tatsächlich im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention verfolgt sind. Das Innenministerium setzt in diesem Jahr einen besonderen Schwerpunkt darauf, jene Personen wieder außer Landes zu bringen, die nicht vor Verfolgung flüchten mussten und trotzdem hier Asyl beantragt haben.