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Ein ehemaliger Monteur bei VW wollte sich dem IS anschließen und wurde gekündigt. Das Gericht hält das für unzulässig.

VW

13. März 2018 / 14:30 Uhr

Monteur sympathisierte mit dem IS und bedrohte Kollegen: VW muss ihn wieder einstellen

Er stand unter Verdacht, einen Anschlag auf das Werksgelände des deutschen Autobauers VW planen zu können. Der algerische Mitarbeiter in der Fertigung radikalisierte sich zunehmend, bis er 2016 schließlich Arbeitskollegen bedrohte und es konkrete Hinweise auf eine Ausreise ins IS-Gebiet gab. Volkswagen kündigte dem Mann und muss ihn nun nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Hannover wieder einstellen!

Pöbelnder Moslem vor Gericht

Bereits zur Verhandlung demonstrierte der Kläger in Jogginghosen, was er vom deutschen Rechtsstaat hält. Er filmte die anwesende Presse und pöbelte ungeniert gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber.

Dieser kündigte ihm, da ein Verdacht bestand, dass Samir B. einen Anschlag auf dem Werksgelände in Wolfsburg begehen könnte oder der Montagearbeiter beispielsweise eine Betriebsversammlung mit bis zu 10.000 Arbeitern für seine terroristischen Pläne nützen könnte. Zwei seiner Kumpanen, mit denen er sich seit 2014 traf, reisten kurze Zeit später als IS-Kämpfer nach Syrien und starben dort.

Reale Bedrohungen gegen Arbeitskollegen

Auch Samir wurde noch im gleichen Jahr mit knapp 10.000 Euro Bargeld und einer Drohne im Gepäck am Flughafen Hannover festgehalten. Die Behörden gehen davon aus, dass auch er nach Syrien ausreisen und sich dem Terrornetzwerk anschließen wollte. Sein Pass wurde ihm zwar entzogen, er bedrohte wenig später aber Arbeitskollegen im Reifenkeller mit den Worten “ihr werdet alle sterben”. In seiner Freizeit verteilte er schließlich in der Wolfsburger Fußgängerzone Korane und Schriften des Hasspredigers Pierre Vogel.

Obwohl sich die Kollegen immer unbehaglicher fühlte und die Tatsachen für sich sprachen, war eine Kündigung von Seite VW allerdings laut Gericht nicht zulässig. Der Arbeitgeber bot ihm zwar 65.000 Euro Vergleich und ein sauberes Arbeitszeugnis an, die Anwälte des Moslems ließen sich darauf aber nicht ein. VW müsse ihn demnach wieder einstellen, wird aber in nächster Instanz noch vor das Bundesarbeitsgericht ziehen.

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