Es klingt so skurril, wie die Angelegenheit auch ist: Die mittlerweile 80-jährige Marlies Krämer aus dem Saarland verschrieb sich schon ihr ganzes Leben lang den “Frauenrechten” (man könnte auch “Gender-Wahn” sagen). Diese sieht sich hauptsächlich darin verwirklicht, wenn die deutsche Sprache sie in Form eines Binnen-I oder der weiblichen Bezeichnung würdigt. So klagte sie auch ihre Sparkasse, weil sie dort nicht als “Kundin” oder “Kontoinhaberin” geführt wurde. Allerdings erfolglos, wie nun ein Gericht in Karlsruhe sogar schon in der zweiten Instanz feststellte.
“Kunde” ist kein Eingriff in Persönlichkeitsrecht
“Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin”, kritisierte sie im Vorfeld und sah einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Völlig anders sah das allerdings der BGH-Zivilsenat aus drei Richtern und zwei Richterinnen. Die Anrede “Kunde” für sie als Frau sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wie ihn die Klägerin bedeutungsschwanger herbeifingieren wollte. Schon die Vorinstanz hatte ihr Begehren abgewiesen, weil durch die Nennung beider Geschlechter manche Texte nur noch schwer leserlich sein würden.
Kampf für Frauennamen in Wetter-Hochs
Trotz zweier Niederlagen will sich die Seniorin allerdings nicht mit den Urteilen abfinden und kündigte an, sogar noch vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Mit derlei zeitraubenden Auseinandersetzung hat die Seniorin allerdings Erfahrungen: in den 1990er-Jahren verzichtete sie so lange auf ihren Reisepass, bis sie als “Inhaberin” unterschreiben durfte. Später sammelte sie dann Unterschriften dafür, dass auch Frauennamen in Wetter-Hochs und nicht nur Tiefs verwendet werden.
Die Sorgen würden wohl viele Bürger (beiderlei Geschlechts!) gerne haben…