Ende 2015 wurde die gesetzliche Grundlage “WBIB-G” für die Errichtung der Wohnbauinvestitionsbank geschaffen, 2016 wurde sie schließlich als rein privatrechtlich organisiertes Sonderkreditinstitut gegründet. Es war ein Projekt des seinerzeitigen Regierungsduos Werner Faymann und Reinhold Mitterlehner und sollte den heimischen Wohnbau fördern und rund 30.000 kostengünstige Wohnungen für etwa 68.000 Personen schaffen. Die dafür notwendigen Finanzmittel hätten über die Europäische Investitionsbank “EIB” mit Haftung der Republik Österreich in der Höhe von 500 Millionen Euro aufgebracht werden sollen. Erst am 23. Februar hatte die EU-Kommission in einer Stellungnahme die Genehmigung erteilt, gegen die sie lange Zeit größte Bedenken gehegt hatte.
Sparen durch Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
Kurz vor dem Start zogen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Heinz-Christian Strache (FPÖ) nun die Bundeshaftung zurück.
Massive Kritik kommt naturgemäß von der Opposition. “Kurz und Strache sind die unter den hohen Mieten stöhnenden Menschen völlig egal. Sie fühlen sich ausschließlich den Interessen der Großspender von Kurz verpflichtet. Viele von ihnen kommen aus der Immobilienbranche und haben naturgemäß kein Interesse an günstigem Wohnraum und sinkenden Mieten”, behauptet SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher.
Genau das Gegenteil ist der Fall! Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Mit der Wohnbauinvestitionsbank hätte der Bund parallel dazu eine Bundesschiene aufgebaut, was nichts anderes als Doppelgleisigkeiten mit enormem neuem Verwaltungsapparat bedeutet hätte.
Schon seit 2015 Kritik an der Wohnbauinvestitionsbank
Schon 2015 hatte Wolfgang Sobotka dies als “falschen Weg” betrachtet und sich damit gegen seinen Parteikollegen und Bank-Erfinder Mitterlehner gestellt. Die Kosten für diese zentralistische Maßnahme wären enorm gewesen – und hätten letztlich Lerchers “unter den hohen Mieten stöhnende Menschen” viel stärker getroffen, denn doppelte Verwaltung kostet doppeltes Steuergeld.