Die Zahl an Asylanträgen in Österreich geht seit Jahresanfang deutlich zurück: minus 33,29 Prozent im Jänner im Vergleich zum Vorjahr, minus 42,41 Prozent im Februar. Dennoch findet weiterhin illegale Einwanderung statt, hauptsächlich über die ungarische und slowenische Grenze.
Verstärkte Belastung entlang der Küstenroute auf dem Balkan
Zudem zeigen Beobachtungen, dass die illegale Migration seit Jahresbeginn auf der sogenannten Küstenroute über Albanien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina ansteigt. “Flüchtlinge” weichen auch von Serbien über Bosnien-Herzegowina aus, um ihre Reise weiter in den Schengen-Raum, allen voran Richtung Österreich und Bundesrepublik Deutschland, fortzusetzen.
Innerenminister Herbert Kickl entschied daher, die Grenzen auf der Grundlage des Schengener Grenzkodexes in nationaler Verantwortung ab dem 11. Mai für sechs Monate zu kontrollieren. Die Binnengrenzkontrollen beschränken sich auf die österreichisch-slowenische und österreichisch-ungarische Landgrenze, über die die meisten Armutsmigranten einwandern.
Dublin-Verordnung in Kraft
Der Europäische Gerichtshof stellte im Juli 2017 fest, dass auch der außergewöhnliche Migrationsstrom in den Jahren 2015 und 2016 keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin-Verordnung biete, wonach ein Flüchtling im ersten EU-Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss.
Nur wenn Österreichs Grenzen kontrolliert werden, können die Asylanten in den Nachbarstaat zurückgewiesen werden.
Schutz Österreichs durch Sicherung der Grenzen
Dabei wünscht die schwarz-blaue Regierung, ohne Kontrollen an den EU-Binnengrenzen auszukommen, doch die anhaltenden illegalen Grenzübertritte erfordern den Schutz Österreichs durch Sicherung der Grenzen.
Das Innenministerium bemüht sich, die Kontrollmodalitäten so zu gestalten, dass der grenzüberschreitende Reise- und Warenverkehr möglichst wenig eingeschränkt wird.